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Amtsgericht Elmshorn, Beschluss vom 20.12.2010
- 46 F 9/10 -
Anonyme Samenspende: Bei Adoption eines Kindes durch die Lebenspartnerin ist kein Adoptionspflegejahr abzuwarten
Ehelich geborene, unehelich geborene und in einer Lebenspartnerschaft geborene Kinder sind gleich zu behandeln
Wird ein als Wunschkind zweier Lebenspartnerinnen durch künstliche Befruchtung mit dem Samen eines anonymen Spenders entstandenes Kind von der Lebenspartnerin der Mutter angenommen, ist kein Adoptionspflegejahr abzuwarten. Dies entschied das Amtsgericht Elmshorn.
Das lesbische Paar des zugrunde liegenden Falls, das im Jahr 2007 eine
AG Elmshorn: Adoption entspricht dem Kindeswohl
Das Amtsgericht Elmshorn hat dem Wunsch der Lebenspartnerinnen nach einer zeitnahen Annahme entsprochen. Es hat zunächst festgestellt, dass die
Hinreichende sachliche Gründe für unterschiedliche Behandlung von ehelich, unehelich oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft geborenen Kindern nicht gegeben
Zudem seien ehelich geborene, unehelich geborene und in einer Lebenspartnerschaft geborene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2011
Quelle: Landgericht Itzehoe/ra-online
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Dokument-Nr. 10926
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