die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 03.04.2012
- 4 S 1773/09 -
Witwergeld auch für hinterbliebenen Lebenspartner
Ausschluss hinterbliebener Lebenspartner von der Hinterbliebenenversorgung mit EU-Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie unvereinbar
Nach dem Tod eines Beamten steht dem hinterbliebenen Lebenspartner, der mit dem Beamten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat, jedenfalls seit dem 1. Januar 2005 Witwergeld wie dem hinterbliebenen Ehepartner eines Beamten zu. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls lebte mit einem Gymnasiallehrer im Dienst des Beklagten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Anfang Januar 2005 verstarb der Beamte. Der Kläger beantragte anschließend Witwergeld. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung des Beklagten lehnte den Antrag ab, weil die Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes über die Hinterbliebenenversorgung von Ehegatten nicht für eingetragene Lebenspartner gälten.Mit seiner nach erfolglosem Widerspruch erhobenen Klage machte der Kläger geltend, die Ablehnung diskriminiere ihn wegen seiner sexuellen Ausrichtung und verstoße damit gegen die... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 01.12.2009
- 15 Wx 236/09 -
Lebensgefährte in eingetragener Lebenspartnerschaft darf keine Zweitadoption des Kindes vornehmen
Besteht bereits ein Adoptionsverhältnis, so kann der Partner aus einer im Nachhinein geschlossenen Lebenspartnerschaft das Kind nicht zusätzlich noch adoptieren
Eingetragene Lebenspartnerschaften sind hinsichtlich des Adoptionsrechts nicht mit den gleichen Rechten ausgestattet wie Ehen zwischen Mann und Frau. Bringt jemand ein adoptiertes Kind in eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit ein, so kann der Partner das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind nicht auch noch adoptieren und damit die gleichen Rechte erhalten wie der Adoptivvater beziehungsweise die Adoptivmutter. In einem Eheverhältnis steht die elterliche Sorge hingegen Mann und Frau gemeinsam zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau ein Kind adoptiert und wenig später mit ihrer Lebenspartnerin eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet. Die neue Lebenspartnerin wollte das Kind ebenfalls adoptieren und stellte deshalb einen Antrag auf Zweitadoption. Der Antrag wurde jedoch vom Amtsgericht zurückgewiesen. Nach erfolgloser Beschwerde beim Landgericht wurde der Fall schließlich... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Finanzgericht Münster, Beschluss vom 16.01.2012
- 6 V 4218/11 E -
Wahl der Lohnsteuerklassen für eingetragene Lebenspartner vorläufig zulässig
Versorgungscharakter beider Lebensformen erfordert Gleichbehandlung
Das Finanzgericht Münster hat im Wege einer Aussetzung der Vollziehung die Wahl der Lohnsteuerklassen III und V durch Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zugelassen.
Die Antragsteller des zugrunde liegenden Falls, Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, beantragten beim Finanzamt einen Wechsel von ihrer bisherigen Lohnsteuerklasse I in die für sie günstigere Steuerklassenkombination III/V. Das Finanzamt lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass diese Kombination nach § 38 b EStG ausschließlich für Verheiratete zulässig sei.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 26.08.2011
- 7 K 65/10 -
Verfassungswidrige Ungleichbehandlung eines eingetragenen Lebenspartners bei der Grunderwerbsteuer
Niedersächsisches Finanzgericht erbittet Vorabentscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Das Niedersächsische Finanzgericht sieht in der Besteuerung einer Grundstücksübertragung unter eingetragenen Lebenspartnern aus dem November 2009 einen Gleichheitsverstoß gegenüber der Steuerbefreiung unter Ehegatten. Es hat daher das Bundesverfassungsgericht um eine Vorabentscheidung in der Frage gebeten, ob § 3 Nr. 4 des Grunderwerbsteuergesetzes in der bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 vom 8. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt Teil I S. 1768) geltenden Fassung insoweit mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar ist, als zwar der Grundstückserwerb durch den Ehegatten, nicht aber durch den eingetragenen Lebenspartner des Veräußerers von der Grunderwerbsteuer befreit ist.
Der Gesetzgeber hat im Jahressteuergesetz 2010 zwar eine grunderwerbsteuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten geregelt. Die Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes gilt jedoch - anders als eine vergleichbare Regelung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht - nicht rückwirkend für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle ab Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Finanzgericht Köln, Beschluss vom 07.12.2011
- 4 V 2831/11 -
Finanzgericht Köln gewährt Splittingtarif für Eingetragene Lebenspartner
Finanzgericht Köln beruft sich auf Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer
Eingetragene Lebenspartner sind bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehegatten zu behandeln. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
Die Partner einer Lebenspartnerschaft wollten auf ihren Lohnsteuerkarten unter Anwendung des sog. Faktorverfahrens die Steuerklasse IV eingetragen haben, was nach der aktuellen gesetzlichen Regelung nur Ehegatten vorbehalten ist. Das Finanzamt lehnte dies ab und versagte auch die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Diesen erhielten die Lebenspartner nunmehr durch das Finanzgericht... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Finanzgericht Münster, Beschluss vom 24.03.2011
- 8 K 2430/09 GrE -
Grunderwerbsteuerpflicht: FG Münster hält Regelung in Altfällen bei eingetragene Lebenspartnerschaften für verfassungswidrige Benachteiligung
Steuerliche Benachteiligung von Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe nicht gerechtfertigt
Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft unterliegen seit Dezember 2010 nicht mehr der Grunderwerbsteuer. Zuvor allerdings waren Grundstückserwerbe innerhalb einer solchen Lebensgemeinschaft – anders als zwischen Ehegatten – grunderwerbsteuerpflichtig. Diese steuerliche Benachteiligung von Lebenspartnern gegenüber Ehegatten hält das Finanzgericht Münster für verfassungswidrig. Das ergibt sich aus einer Entscheidung, mit dem das Finanzgericht dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungswidrigkeit der Regelung des § 3 Nr. 4 GrEStG a.F. vorgelegt hat.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten die Kläger, die im Jahr 2002 eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, im Januar 2009 voneinander entgeltlich Grundbesitz erworben. Das Finanzamt setzte hierfür jeweils Grunderwerbsteuer fest. Die Kläger hielten dies für rechtswidrig. Sie beriefen sich auf die bei Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten geltende Steuerbefreiung des § 3 Nr. 4 GrEStG.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 26.05.2011
- 5 K 4331/10.GI -
VG Gießen: Eingetragene Lebenspartnerschaften sind besoldungsrechtlich wie Ehen zu behandeln
Pflicht zur Gleichbehandlung beider Partnerschaften ergibt sich aus Antidiskriminierungsrichtlinie
Eingetragene Lebenspartnerschaften sind besoldungsrechtlich wie Ehen zu behandeln. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gießen und gab der Klage einer Lehrerein statt, die den kinderbezogenen Familienzuschlag auch für die Kinder ihrer Lebenspartnerin eingefordert hatte.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine im Lahn-Dill-Kreis tätige Lehrerin, lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und in häuslicher Gemeinschaft mit ihrer eigenen Tochter und den leiblichen Kindern ihrer Lebenspartnerin. Das Land Hessen verweigerte ihr die Zahlung des kinderbezogenen Familienzuschlages für die Kinder ihrer Lebenspartnerin. Den besoldungsrechtlichen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Beschluss vom 23.12.2010
- 2 Wx 23/09 -
OLG Hamburg hält Sukzessivadoptionsverbot für Homosexuelle für verfassungswidrig
Gericht legt BVerfG Frage zur Vereinbarkeit des Verbots der Annahme des Adoptivkindes eines Lebenspartners mit dem Recht auf Gleichbehandlung vor
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hält das Verbot für Homosexuelle, das Adoptivkind ihres Lebenspartners ebenfalls adoptieren zu können für nicht vereinbar mit dem grundgesetzlich festgelegten Recht auf Gleichbehandlung und hat daher das Bundesverfassungsgericht zur Klärung angerufen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann rechtskräftig ein aus Rumänien stammendes Kind adoptiert. Kurze Zeit später begründeter er mit seinem Lebenspartner eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Als der Lebenspartner ebenfalls einen Antrag auf Annahme des Kindes stellte, wies das Amtsgericht Hamburg diesen Adoptionsantrag zurück.Das Amtsgericht begründete seine Entscheidung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.01.2011
- 1 BvR 3295/07 -
Transsexualität: Geschlechtsumwandlung als Voraussetzung zur Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft stellt Verstoß gegen Recht auf sexuelle Selbstbestimmung dar
Bundesverfassungsgericht erklärt Voraussetzungen für Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit gemäß des Transsexuellengesetzes verfassungswidrig
Die Voraussetzungen für die rechtliche Anerkennung von Transsexuellen nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 Transsexuellengesetz (Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit) sind verfassungswidrig. Der Verweis auf die Eheschließung zur Absicherung einer Partnerschaft ist einer transsexuellen Person mit gleichgeschlechtlicher Orientierung, die lediglich die Voraussetzungen der Namensänderung erfüllt, nicht zumutbar. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht
Voraussetzung einer Eheschließung ist die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehegatten, während die Eingehung einer Lebenspartnerschaft nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz nur zwischen gleichgeschlechtlichen Personen möglich ist. In beiden Fällen wird auf das personenstandsrechtliche Geschlecht abgestellt.Das Transsexuellengesetz (TSG) sieht zwei Verfahren vor, die ... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Elmshorn, Beschluss vom 20.12.2010
- 46 F 9/10 -
Anonyme Samenspende: Bei Adoption eines Kindes durch die Lebenspartnerin ist kein Adoptionspflegejahr abzuwarten
Ehelich geborene, unehelich geborene und in einer Lebenspartnerschaft geborene Kinder sind gleich zu behandeln
Wird ein als Wunschkind zweier Lebenspartnerinnen durch künstliche Befruchtung mit dem Samen eines anonymen Spenders entstandenes Kind von der Lebenspartnerin der Mutter angenommen, ist kein Adoptionspflegejahr abzuwarten. Dies entschied das Amtsgericht Elmshorn.
Das lesbische Paar des zugrunde liegenden Falls, das im Jahr 2007 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen war, hatte den gemeinsamen Wunsch, ein Kind zu bekommen. Im Jahr 2009 wurde eine der Frauen aufgrund dieses Wunsches beider Lebenspartnerinnen in einer dänischen Klinik mit dem Samen eines anonymen Spenders befruchtet und bekam im Jahr 2010 ein Kind. Die andere Lebenspartnerin... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
