Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: zfs 2017, 671
Zeitschrift für Schadenrecht (zfs),
Jahrgang: 2017, Seite: 671
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
zfs 2017, 671:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom28.04.2017
- 9 U 189/15 -
Auffahrender haftet selbst bei Möglichkeit eines plötzlichen Abbremsens aus erzieherischen Gründen für Auffahrunfall
Der Auffahrende haftet selbst dann für den Auffahrunfall allein, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Vorausfahrende aus erzieherischen Gründen plötzlich stark abgebremst hat. Denn darin liegt nur dann ein vorwerfbarer Verkehrsverstoß des Vorausfahrenden, wenn ihm ein abruptes Abbremsen aus erzieherischen Gründen nachgewiesen werden kann. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle zfs 2017, 671 wird teils auch als „zfs 17, 671“, „zfs 2017, S. 671“ oder „zfs 17, S. 671“ zitiert.