Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: zfs 2015, 515
Zeitschrift für Schadenrecht (zfs),
Jahrgang: 2015, Seite: 515
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
zfs 2015, 515:
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom11.12.2014
- 8 U 190/14 -
Keine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung bei Annahme des Versicherungsnehmers Stehlgutliste müsse Wertangaben enthalten
Nimmt ein Versicherungsnehmer an, dass eine Stehlgutliste Angaben zum Wert der gestohlenen Gegenstände enthalten muss und kommt es dadurch zu einer verzögerten Abgabe der Liste, so liegt keine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung vor. Ein Recht zur Leistungskürzung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) besteht daher für die Hausratsversicherung nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle zfs 2015, 515 wird teils auch als „zfs 15, 515“, „zfs 2015, S. 515“ oder „zfs 15, S. 515“ zitiert.