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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: zfs 2015, 515

Zeitschrift für Schadenrecht (zfs),
Jahrgang: 2015, Seite: 515

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
zfs 2015, 515:

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom11.12.2014
- 8 U 190/14 -

Keine grob fahrlässige Ob­liegenheits­verletzung bei Annahme des Ver­sicherungs­nehmers Stehlgutliste müsse Wertangaben enthalten

Nimmt ein Versicherungsnehmer an, dass eine Stehlgutliste Angaben zum Wert der gestohlenen Gegenstände enthalten muss und kommt es dadurch zu einer verzögerten Abgabe der Liste, so liegt keine grob fahrlässige Ob­liegenheits­verletzung vor. Ein Recht zur Leistungskürzung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 des Ver­sicherungs­vertrags­gesetzes (VVG) besteht daher für die Haus­rats­versicherung nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle zfs 2015, 515 wird teils auch als „zfs 15, 515“, „zfs 2015, S. 515“ oder „zfs 15, S. 515“ zitiert.