Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: zfs 1997, 219
Zeitschrift für Schadenrecht (zfs),
Jahrgang: 1997, Seite: 219
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
zfs 1997, 219:
Bundesgerichtshof, Urteil vom18.12.1996
- IV ZR 321/95 -
Unfallschäden wegen Ausweichen vor einem Hasen: Kein Anspruch auf Versicherungsleistungen unter Gesichtspunkt des Rettungskostenersatzes
Erleidet ein Fahrzeug ein Totalschaden, weil der Fahrer einem Hasen ausweichen wollte, besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen unter dem Gesichtspunkt des Rettungskostenersatzes. Denn das Ausweichen vor einem Hasen ist nicht geboten im Sinne des § 83 Abs. 1 Satz 1 VVG. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle zfs 1997, 219 wird teils auch als „zfs 97, 219“, „zfs 1997, S. 219“ oder „zfs 97, S. 219“ zitiert.