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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zuwendungen“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.07.2019
- II R 6/16 -
Zuwendung einer Schweizer Stiftung als Unterstützungsleistung unterliegt nicht der Schenkungssteuer
Die satzungskonforme Zuwendung einer ausländischen Stiftung an einen inländischen Empfänger, der keine Rechte an oder Ansprüche auf Vermögen oder Erträge der Stiftung besitzt, unterliegt nicht der Schenkungssteuer. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte eine Schweizer Familienstiftung einem in Deutschland ansässigen 29-jährigen Begünstigten (Destinatär) eine Einmalzahlung zugewandt. Die Stiftungssatzung sieht Unterstützungsleistungen zur Anschubfinanzierung an Familienangehörige in jugendlichen Jahren vor. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Die Stiftung wählt die Empfänger nach ihrem Ermessen aus.Aus Sicht von Finanzamt und Finanzgericht hatte die Familienstiftung hierfür Schenkungsteuer zu zahlen. Zum einen sei ein 29-jähriger nicht mehr "jugendlich", die Zuwendung deshalb satzungswidrig und damit eine Schenkung nach § 7 Abs. 1 Nr.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Bonn, Urteil vom 01.03.2016
- 106 C 269/15 -
Überlassung eines demokratisch legitimierten Stadtratsmandats an nicht gewählten Dritten gegen Erhalt der monatlichen Mandatsbezüge sittenwidrig
"Verkäufer" steht kein Anspruch auf monatliche Zuwendung gegen Dritten zu
Überlässt ein gewählter Stadtrat sein demokratisch legitimiertes Mandat einem nicht gewählten Dritten und erhält er im Gegenzug die monatlichen Mandatsbezüge, so ist dies gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig. Aufgrund dessen steht dem Mandats-"Verkäufer" kein Anspruch auf die monatliche Zuwendung gegen den Dritten zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bonn hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde das Mitglied einer Partei im Mai 2014 in den Rat der Stadt Bonn gewählt. Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses vereinbarte er jedoch mit einem jüngeren Parteimitglied, dass er sein Mandat an dem nicht gewählten Jüngeren abgibt. Im Gegenzug sollte er eine monatliche Zuwendung in Höhe von 560,00 EUR erhalten, die der Höhe der monatlichen Mandatsbezüge... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.01.2010
- IV ZR 91/09 -
BGH: Auswirkung einer unentgeltlichen Zuwendung "im Wege der vorweggenommenen Erbfolge" auf Pflichtteilsberechnung erfordert Ermittlung des Erblasserwillens
Erblasserwillen kann auf Ausgleichung, Anrechnung oder Anrechnung und Ausgleichung gerichtet sein
Erhält ein Pflichtteilsberechtigter "im Wege der vorweggenommenen Erbfolge" eine unentgeltliche Zuwendung, muss durch Auslegung ermittelt werden, ob der Erblasser damit eine Ausgleichung (§§ 2316 Abs. 1, 2050 Abs. 3 BGB), eine Anrechnung (§ 2315 Abs. 1 BGB) oder kumulativ eine Ausgleichung und Anrechnung (§ 2316 Abs. 4 BGB) anordnen wollte. Haben die Erben ausreichend zum Wert der Zuwendung vorgetragen, so liegt es am Pflichtteilsberechtigten im Rahmen seiner Auskunftspflicht diesem Vortrag entgegenzutreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall machte der Sohn nach dem Tod seiner Mutter im Jahr 2005 gegen die Erben, seine Schwester und ihre Kinder, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend. Diese vertraten jedoch die Meinung, dass ihm solche Ansprüche nicht zustünden, da er im Jahr 1981 den von ihrer Mutter betriebenen Großhandel für Herrentextilien und Herrenaccessoires "im Wege... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 25.11.2015
- 5 U 779/15 -
Pflichtteilsberechtigter muss Erben Auskunft über auf den Pflichtteil anzurechnende Zuwendungen des Erblassers zu Lebzeiten erteilen
Auskunftspflicht umfasst alle wertbildenden Faktoren, Zeitpunkt der Zuwendung sowie etwaige Anordnungen des Erblassers
Ein Pflichtteilsberechtigter ist verpflichtet dem Erben Auskunft darüber zu erteilen, ob er zu Lebzeiten vom Erblasser auf den Pflichtteil anzurechnende Zuwendungen erhalten hat. Die Auskunftspflicht umfasst alle wertbildenden Faktoren, den Zeitpunkt der Zuwendungen und etwaige Anordnungen des Erblassers. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Tod seiner Mutter im Mai 2013 machte der Sohn der Erblasserin seinen Pflichtteil gegenüber dem Erben, dem Ehemann der Erblasserin geltend. Im Rahmen der anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzung meinte der Erbe, der Sohn müsse sich die zu Lebzeiten von seiner Mutter erhaltenen Zuwendungen auf sein Pflichtteil anrechnen lassen.... Lesen Sie mehr
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