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Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 05.09.2018
- 3 C 477/17 -
Anspruch des Wohnungsmieters auf Betriebskostenabrechnung trotz früherer Behinderung der Zählerablesung
Erschwerung oder Verhinderung der Verbrauchserfassung befreit Vermieter nicht von Pflicht zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung
Ein Wohnungsmieter hat auch dann einen Anspruch auf Erstellung der Betriebskostenabrechnung, wenn er in früheren Abrechnungsperioden die Zählerablesung behindert hat. Allein die Erschwerung oder Verhinderung der Verbrauchserfassung befreit den Vermieter nicht von seiner Pflicht eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Dies hat das Amtsgericht Saarbrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Wohnungsmieter auf Erstellung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015. Diese hatten die Vermieter bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist am 31.12.2016 nicht erstellt. Als Grund nannten sie den Umstand, dass der Mieter in früheren Abrechnungsperioden die Hausverwalterin belästigt und diese bei der Zählerablesung behindert habe. Sie weigere sich daher die Abrechnung für das Jahr 2015 zu erstellen.Das Amtsgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten des Mieters. Ihm stehe ein Anspruch auf Erstellung der Betriebskostenabrechnung 2015 zu. Habe der Vermieter bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist... Lesen Sie mehr
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