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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohnbedarfssicherung“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25.10.2012
- VII ZB 74/11 -

BGH: Arbeitslosengeld II und Leistungen zur Wohn­bedarfs­sicherung sind pfändbar

ALG II wie Arbeitseinkommen unter Beachtung der Pfändungsfreigrenze gemäß § 850 c ZPO pfändbar

Erhält ein Schuldner Arbeitslosengeld II und Leistungen zur Wohn­bedarfs­sicherung, sind diese Leistungen wie Arbeitseinkommen nach § 54 Abs. 4 SGB I pfändbar. Dabei muss lediglich die Pfändungsfreigrenze des § 850 c ZPO beachtet werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob das Arbeitslosengeld II sowie die Leistungen zur Wohnbedarfssicherung pfändbar sind. Sowohl das Amtsgericht Kassel als auch das Landgericht Kassel hielten eine Pfändung für zulässig. Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Ansprüche auf Arbeitslosengeld II laufende Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts darstellen und daher wie Arbeitseinkommen nach § 54 Abs. 4 SGB I pfändbar seien. Nunmehr sollte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigen.Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung... Lesen Sie mehr