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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wiederheirat“ veröffentlicht wurden

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 11.09.2018
- C-68/17 -

Kündigung durch katholischen Arbeitgeber wegen erneuter Heirat kann Diskriminierung darstellen

Anforderung an katholischen Chefarzt zur Beachtung des eiligen und unauflöslichen Charakters der Ehe scheint keine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung

Die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen erneuter Eheschließung nach Scheidung kann eine verbotene Diskriminierung wegen der Religion darstellen. Die Anforderung an einen katholischen Chefarzt, den heiligen und unauflöslichen Charakter der Ehe nach dem Verständnis der katholischen Kirche zu beachten, erscheint nicht als wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung, worüber im vorliegenden Fall jedoch das deutsche Bundes­arbeits­gericht zu befinden hat.

JQ ist katholischer Konfession und arbeitete als Chefarzt der Abteilung "Innere Medizin" eines Krankenhauses, das von IR, einer der Aufsicht des katholischen Erzbischofs von Köln unterliegenden deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung betrieben wird.Als IR erfuhr, dass JQ nach der Scheidung von seiner ersten Ehefrau, mit der er nach katholischem Ritus verheiratet war, erneut standesamtlich geheiratet hatte, ohne dass seine erste Ehe für nichtig erklärt worden wäre, kündigte sie ihm. Ihrer Ansicht nach hat JQ durch Eingehung einer nach kanonischem Recht ungültigen Ehe in erheblicher Weise gegen seine Loyalitätsobliegenheiten aus seinem Dienstvertrag verstoßen.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2017
- I-3 Wx 16/17 -

Während erster Ehe erklärter notarieller Erbverzicht gilt nicht für zweite Ehe mit demselben Ehegatten

Ehevertrag während erster Ehe gilt nur für diese Ehe

Erklären die Ehegatten mittels Ehevertrag den gegenseitgen Erbverzicht, so gilt dieser nicht mehr, wenn die Ehegatten sich zwar haben scheiden lassen, später aber wieder heiraten. Der während der ersten Ehe geschlossene Ehevertrag gilt nur für diese Ehe. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 1999 schloss ein Ehepaar anlässlich der Trennung einen Ehevertrag ab. Durch diesen wurde unter anderem der gegenseitige Erbverzicht erklärt. Nachfolgend kam es auch zur Scheidung. Im Dezember 2009 heiratete das Paar erneut. Nachdem der Ehemann verstarb, beantragte die Ehefrau auf Grundlage der gesetzlichen Erbfolge die Erteilung eines Erbscheins.... Lesen Sie mehr




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