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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wechsel der Veranlagungsart“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Münster, Urteil vom 04.10.2012
- 6 K 3016/10 E -

Antrag auf getrennte Vermögensveranlagung nach Insolvenzverfahren stellt keinen Rechtsmissbrauch dar

Recht von Eheleuten zur Wahl der getrennten Veranlagung gesetzlich nicht beschränkt

Die Ausübung des Wahlrechts zur getrennten Veranlagung stellt auch dann keinen Gestaltungsmissbrauch dar, wenn der Lohnsteuerabzug nach den Steuerklassen III und V durchgeführt wurde. Dies entschied das Finanzgericht Münster.

Der Lohnsteuerabzug der verheirateten Kläger wurde nach den von ihnen vor etwa 20 Jahren gewählten Lohnsteuerklassen III und V vorgenommen. Nachdem über das Vermögen des Ehemannes das Insolvenzverfahren eröffnet worden war, beantragten sie mit Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung eine getrennte Veranlagung. Das Finanzamt hielt diesen Antrag für eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung (§ 42 AO) und führte eine Zusammenveranlagung durch.Das Finanzgericht Münster gab der Klage statt. Das Recht von Eheleuten, die getrennte Veranlagung zu wählen, sei gesetzlich nicht beschränkt. Die Wahl der Lohnsteuerklassenkombination III und V... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Entscheidung vom 03.03.2005
- III R 60/03 -

Das Finanzamt darf beim Wechsel der Veranlagungsart nicht erneut die Besteuerungsgrundlagen prüfen

Eheleute können bei der Einkommensbesteuerung zwischen der Zusammenveranlagung (§ 26 b des Einkommensteuergesetzes - EStG -), der getrennten Veranlagung (§ 26 a EStG) und der besonderen Veranlagung im Jahr der Eheschließung (§ 26 c EStG) wählen. Eine einmal ausgeübte Wahl können sie grundsätzlich ändern, solange der Einkommensteuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist. Beantragen sie... Lesen Sie mehr