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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vorratskündigung“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 26.10.2023
- 49 C 294/22 -

Eigen­bedarfs­kündigung wegen Nutzung des Mehrfamilienhauses als Einfamilienhaus ohne Vorliegen einer Baugenehmigung für den Umbau unwirksam

Ohne Baugenehmigung liegt unzulässige Vorratskündigung vor

Befinden sich in einem Wohnhaus mehrere Wohnungen und will der Eigentümer das Haus künftig als Einfamilienhaus selber nutzen, so sind die entsprechenden Eigen­bedarfs­kündigungen unwirksam, wenn für den Umbau keine Baugenehmigung vorliegt. Es liegt dann eine unzulässige Vorratskündigung vor. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1936 wurde ein Einfamilienhaus in Hamburg derart umgebaut, dass drei unabhängige Wohnungen entstanden. Im Jahr 2021 plante der nunmehrige Eigentümer des Hauses den Rückbau in ein Einfamilienhaus, um dieses mit seiner Familie selber zu nutzen. Er kündigte daher sämtlichen Mietparteien wegen Eigenbedarfs. Eine Baugenehmigung für den Umbau hatte der Eigentümer aber noch nicht. Da sich eine Mieterin weigerte die Kündigung zu akzeptieren, erhob der Eigentümer Räumungsklage.Das Amtsgericht Hamburg entschied gegen den Eigentümer. Ihm stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.10.2016
- VIII ZR 300/15 -

BGH zur Vorratskündigung: Unwirksame Eigen­bedarfs­kündigung aufgrund nicht absehbaren Nutzungswunsches der Eigenbedarfsperson

Konkretes Interesse an alsbaldiger Eigennutzung muss vorliegen

Eine Eigen­bedarfs­kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist als sogenannte Vorratskündigung, der ein gegenwärtig noch nicht absehbarer Nutzungswunsch der Eigenbedarfsperson zugrunde liegt, unwirksam. Vielmehr muss sich der Nutzungswunsch soweit verdichtet haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Eigennutzung besteht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde der Mieterin einer Einzimmerwohnung im April 2011 wegen Eigenbedarfs gekündigt. Der Vermieter machte geltend, die Wohnung dringend für die Pflege seiner demenzkranken Mutter zu benötigen, die zurzeit allein in ihrem Einfamilienhaus wohnte. Nachdem die Mieterin im August 2012 ausgezogen war, stand die Wohnung leer. Die Mutter des Vermieters zog nie... Lesen Sie mehr