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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verkaufsflächenbegrenzung“ veröffentlicht wurden

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27.04.2020
- 20 NE 20.793 -

Corona - Verkaufs­flächen­regelung entspricht nicht dem Gleichheitssatz

Einzelhändlerin von Warenhäusern über 800 qm geht gegen Betriebsuntersagung vor

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) hat einem Antrag einer Einzelhändlerin von Warenhäusern auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend der Verkaufs­flächen­begrenzung in der Bayerischen Infektions­schutz­maßnahmen­verordnung stattgegeben, diese jedoch nicht außer Vollzug gesetzt.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlassene Verordnung untersagt in § 2 Abs. 4 und 5 landesweit den Betrieb von Einzelhandelsgeschäften. Bereits in der Vergangenheit unter der Geltung der 1.BayIfSMV waren einzelne Betriebe von dem Verbot freigestellt. Mit Wirkung vom 20. April 2020 wurden weitere Betriebe, wie z.B. Baumärkte und mit Wirkung vom 27. April 2020 zusätzliche Betriebe, wie z.B. Buchhandlungen ohne Rücksicht auf die Größe der Verkaufsräume geöffnet. Gleichzeitig wurden sonstige Einzelbetriebe freigegeben, soweit deren Verkaufsräume eine Verkaufsfläche von 800 qm... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.04.2020
- OVG 11 S 28/20 -

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.04.2020
- OVG 11 S 30.20 u. OVG 11 S 31.20 -

800 m²-Regelung für die Wiedereröffnung von Einzelhandelsgeschäften im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gebilligt

Verordnungsgebers muss keine weiteren differenzierenden Regelungen treffen

Das Oberverwaltungs­gerichts Berlin-Brandenburg hat in drei Verfahren die vorläufige Außervollzugsetzung der SARS-CoV-2-Eindämmungs­verordnung des Landes Brandenburg abgelehnt, soweit danach Verkaufsstellen des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche über 800 m² für den Publikumsverkehr zu schließen sind, es sei denn, sie reduzieren ihre zugängliche Verkaufsfläche auf bis zu 800 m².

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerinnen, ein Möbelhauskonzern, ein Warenhauskonzern und ein Anbieter von Sport- und Bekleidungsartikeln, hatten unter anderem geltend gemacht, die Begrenzung der Verkaufsfläche sei infektionsschutzrechtlich nicht gerechtfertigt und sie würden gegenüber sogenannten privilegierten Einzelhandelsbetrieben wie dem Buchhandel, dem... Lesen Sie mehr