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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „vereinfachtes Verfahren“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.09.2023
- 6 UF 121/23 -

Unterhaltsvorschuss: Einwand der Leistungs­unfähig­keit im Rahmen des vereinfachten Verfahrens erst in Beschwerdeinstanz möglich

Unzulässigkeit der Rechtsverfolgung muss von Amts wegen berücksichtigt werden

Der Einwand der Leistungs­unfähig­keit nach § 7 a UVG kann im Rahmen des vereinfachten Verfahrens auch erst in der Beschwerdeinstanz erfolgen. Denn die Unzulässigkeit der Rechtsverfolgung ist ein von Amts wegen zu prüfender Umstand. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde der Vater zweier minderjähriger Kinder im Jahr 2023 vor dem Amtsgericht Dieburg von der Unterhaltsvorschusskasse im Rahmen des vereinfachten Verfahrens auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen. Da sich der Kindesvater zu der Forderung nicht äußerte, gab das Amtsgericht dem Antrag statt. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters. Er führte an, lediglich Leistungen vom Jobcenter zu erhalten und somit nicht leistungsfähig zu sein.Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Kindesvaters. Es hielt mit Blick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 29.08.2017
- 9 WF 160/17 -

Unzulässiges Verfahren zur vereinfachten Unter­halts­fest­setzung bei Vorliegen eines echten Wechselmodells

Lebensmittepunkt des minderjährigen Kindes muss etwa gleichwertig bei beiden Elternteilen sein

Das Verfahren zur vereinfachten Unter­halts­fest­setzung bei minderjährigen Kindern ist gemäß § 249 Abs. 1 FamFG unzulässig, wenn die getrennt lebenden Eltern ein echtes Wechselmodell praktizieren. Das Kind muss in diesem Fall seinen Lebensmittelpunkt etwa gleichwertig bei beiden Elternteilen haben. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall setzte das Amtsgericht Cottbus im Juni 2017 gegen den Vater einer minderjährigen Tochter im vereinfachten Verfahren Kindesunterhat fest. Dagegen legte der Vater Beschwerde ein. Er führte an, gar nicht barunterhaltspflichtig zu sein, weil er sich hälftig an der Betreuung des Kindes beteiligt habe.Das Oberlandesgericht Brandenburg... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 04.12.2017
- 7 WF 1144/17 -

Behauptung eines Elternteils zum Zusammenleben mit minderjährigem Kind begründet Unzulässigkeit des vereinfachten Verfahrens zwecks Unterhaltszahlung

Richtigkeit der Behauptung ist im streitigen Verfahren zu klären

Das vereinfachte Verfahren zur Unterhaltszahlung für Minderjährige ist unzulässig, wenn der beanspruchte Elternteil behauptet, das Kind lebe in seinem Haushalt. Die Richtigkeit der Behauptung ist im streitigen Verfahren zu klären. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2017 beantragte ein Jugendamt beim Amtsgericht Nürnberg gegen den Vater eines minderjährigen Sohnes den zu zahlenden Mindestunterhalt im vereinfachten Verfahren festsetzen zu lassen. Das Gericht kam dem nach. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Vaters. Er führte an, dass das Kind hauptsächlich bei ihm lebe. Die Mutter sehe das... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 04.08.2009
- BVerwG 4 CN 4.08 -

Anwendung eines Vereinfachten Verfahrens bei Bebauungsplanänderung von reinem zu allgemeinem Wohngebiet möglich

Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts darf nicht außer acht gelassen werden

Die Änderung eines Bebauungsplans berührt nicht stets die Grundzüge der Planung, wenn statt eines reinen ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt wird. Hat eine Gemeinde die Änderung des Bebauungsplans zu Unrecht im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) ohne Umweltprüfung beschlossen, weil sie irrtümlich angenommen hat, dass die Grundzüge nicht berührt seien, ist dieser Fehler für die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans nur dann unbeachtlich, wenn das Europarecht keine Umweltprüfung verlangt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Das Oberverwaltungsgericht hatte den Normenkontrollantrag eines Grundstückseigentümers gegen die Änderung des Bebauungsplans, die das gesamte, etwa 175 Parzellen umfassende Plangebiet betrifft, abgelehnt. Ob die Änderung die Grundzüge der Planung berührt und die Gemeinde deshalb eine Umweltprüfung hätte durchführen müssen, hat es offen gelassen, weil ein solcher Fehler für die Rechtswirksamkeit... Lesen Sie mehr