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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Trampolin“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 08.11.2017
- 485 C 12677/17 WEG -

Wohnungseigentümer darf Trampolin auch in Ziergarten aufstellen

Spielende Kinder und größere Spielgeräte müssen von Miteigentümern hingenommen werden

Hat eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft vereinbart, dass die einzelnen Wohnungseigentümern zugewiesenen Gartenanteile nur als Ziergarten genutzt werden dürfen, ist der Eigentümer dennoch berechtigt, in diesem Ziergarten ein Trampolin aufzustellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümerin einer von ihr an Dritte vermieteten Wohnung im 1. Obergeschoss des Hauses 1. Die Beklagten sind gemeinschaftlich Eigentümer einer Wohnung im Erdgeschoss des gegenüberliegenden Hauses 4. Zwischen Haus 1 und Haus 4 liegt ein großer Spielplatz.Laut Teilungserklärung ist die Nutzung der den einzelnen Eigentümern ausschließlich zugewiesenen Gartenanteilen nur als "Terrasse" bzw. "Ziergarten" gestattet.Die Beklagten haben in dem ihrem Sondernutzungsrecht unterliegenden Gartenanteil hinter einer Hecke ein nicht fest mit dem Boden verbundenes Trampolin mit einer Gesamthöhe von etwa 3 m aufgestellt.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 27.02.2009
- 20 U 175/06 -

Hohes Schmerzensgeld für Genickbruch nach Trampolinsprung in Indoor-Spielhalle

70 % Schadenersatz für querschnittsgelähmten Familienvater

Das Oberlandesgericht Köln hat einem 41-jährigen Familienvater Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche zugesprochen, der sich beim Besuch einer Indoor-Spielhalle nach einem missglückten Salto auf einer Trampolinanlage das Genick gebrochen hatte und seitdem querschnittgelähmt ist. Die Betreiber der Spielhalle wurden verpflichtet, sämtliche Schäden des Mannes in Höhe von 70 % zu tragen; allerdings muss der 41-Jährige sich ein eigenes Mitverschulden von 30 % anrechnen lassen, um das seine Ansprüche gekürzt werden. Über die Höhe des Schadensersatzes muss jetzt das Landgericht Köln entscheiden, im Streit stehen Beträge von mittlerweile über 1 Mio. Euro.

Der Familienvater besuchte am 02.10.2004 zusammen mit seiner Familie und einer Geburtstagsgesellschaft den Indoor-Spielplatz, der auch über eine große Trampolin-Sprunganlage mit mehreren Sprungtüchern verfügt. Die Rahmen und die Federungen der Trampoline waren mit Schaumstoffmatten abgedeckt.Auch hatte der Betreiber der Halle "Wichtige Hinweise" ausgehängt, nach denen... Lesen Sie mehr