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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tarifeinheit“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 11.07.2017
- 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1588/15, 1 BvR 2883/15, 1 BvR 1043/16, 1 BvR 1477/16 -

Tarifeinheitsgesetz weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

Belange einzelner Berufsgruppen oder Branchen dürfen bei Verdrängung bestehender Tarifverträge jedoch nicht einseitig vernachlässigt werden

Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass die Regelungen des Tarif­einheits­gesetzes weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Auslegung und Handhabung des Gesetzes muss allerdings der in Art. 9 Abs. 3 GG grundrechtlich geschützten Tarifautonomie Rechnung tragen; über im Einzelnen noch offene Fragen haben die Fachgerichte zu entscheiden. Unvereinbar ist das Gesetz mit der Verfassung nur insoweit, als Vorkehrungen dagegen fehlen, dass die Belange der Angehörigen einzelner Berufsgruppen oder Branchen bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge einseitig vernachlässigt werden. Der Gesetzgeber muss insofern Abhilfe schaffen. Bis zu einer Neuregelung darf ein Tarifvertrag im Fall einer Kollision im Betrieb nur verdrängt werden, wenn plausibel dargelegt ist, dass die Mehrheits­gewerkschaft die Belange der Angehörigen der Minderheits­gewerkschaft ernsthaft und wirksam in ihrem Tarifvertrag berücksichtigt hat. Das Gesetz bleibt mit dieser Maßgabe ansonsten weiterhin anwendbar. Die Neuregelung ist bis zum 31. Dezember 2018 zu treffen.

Das Tarifeinheitsgesetz regelt Konflikte im Zusammenhang mit der Geltung mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb. Es ordnet an, dass im Fall der Kollision der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft verdrängt wird, die weniger Mitglieder im Betrieb hat, und sieht ein gerichtliches Beschlussverfahren zur Feststellung dieser Mehrheit vor. Der Arbeitgeber muss die Aufnahme von Tarifverhandlungen den anderen tarifzuständigen Gewerkschaften bekannt geben und diese mit ihren tarifpolitischen Forderungen anhören. Wird ihr Tarifvertrag im Betrieb verdrängt, hat die Gewerkschaft einen Anspruch auf Nachzeichnung des verdrängenden Tarifvertrags.... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23.06.2010
- 10 AS 2/10 und 10 AS 3/10 -

Bundesarbeitsgericht kippt Tarifeinheit

Kein übergeordneten Grundsatz für einheitliche Tarifregelungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen derselben Art gegeben

Der zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden, dass künftig in einem Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander zulässig sind und sich damit der Rechtsauffassung zur Tarifeinheit des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen.

Auch nach Auffassung des Zehnten Senats gelten die Rechtsnormen eines Tarifvertrags, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, für Beschäftigte kraft Koalitionsmitgliedschaft nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar. Dies wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass für den Betrieb kraft Tarifbindung des Arbeitgebers (Verbandsmitgliedschaft oder eigener Abschluss des... Lesen Sie mehr

Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02.11.2007
- 7 SaGa 19/07 -

Tarifautonomie geht vor Tarifeinheit: Streikverbot gekippt - Lokführer erhalten volles Streikrecht

Es darf auch gestreikt werden, wenn im Betrieb schon ein Tarifvertrag mit einer Konkurrenzgewerkschaft existiert

Das Sächsische Landesarbeitsgericht (LAG) hat im Berufungsverfahren das erstinstanzliche Urteil zum Streikverbot im Güter- und Fernverkehr aufgehoben und damit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) das Streikrecht im gesamten Schienenverkehr der Deutschen Bahn zugesprochen.

Das Arbeitsgericht Chemnitz hatte es der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) untersagt, ihre Mitglieder und sonstige Arbeitnehmer, die bei der DB Fernverkehr AG oder der Railion Deutschland AG beschäftigt sind, zu Streiks aufzurufen und/oder Streiks in den Betrieben dieser beiden Unternehmen durchzuführen, um den Abschluss eines eigenständigen Tarifvertrages mit bestimmten in einer... Lesen Sie mehr