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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Strukturkündiung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.05.2008
- 11 U 39/07 (Kart) -

Strukturkündigung gegenüber Kfz-Vertragshändlerin wirksam

Bedeutsame Änderung der Vertriebsstrukturen des Lieferanten (Nissan) rechtfertig 1-Jahres-Frist

In einem Rechtsstreit über die Wirksamkeit einer sogenannten Strukturkündigung von Kfz-Vertriebsverträgen hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Mai die Beendigung der Vertragshändlerverträge durch Kündigung binnen Jahresfrist für gerechtfertigt angesehen und damit eine anders lautende Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main in der Rechtsmittelinstanz abgeändert.

Vertriebsverträge zwischen Kfz-Herstellern bzw. -lieferanten und Vertragshändlern können regelmäßig nur mit 2-jähriger Kündigungsfrist beendet werden. Eine 1-jährige Frist gilt ausnahmsweise, wenn sich die Notwendigkeit ergibt, das Vertriebsnetz insgesamt oder zu einem wesentlichen Teil umzustrukturieren. Rechtsgrundlage hierfür ist die EG-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO 1400/2002), deren Bestimmungen in den meisten Vertriebsverträgen übernommen worden sind.Im Januar 2006 hatte die beklagte Lieferantin (Alleinimporteurin) alle Vertragshändlerverträge binnen Jahresfrist gekündigt, weil das bisherige zweistufige Händlernetz aufgelöst... Lesen Sie mehr