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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Stabsarzt“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.02.2014
- 10 A 10926/13.OVG -
Stabsarzt ist wegen einer Allergie gegen ABC-Schutzausrüstung nicht als dienstunfähig einzustufen
Verwendung im administrativen Bereich für Stabsarzt zumutbar
Ein Stabsarzt der Bundeswehr, der wegen einer Allergie keine ABC-Schutzausrüstung tragen kann, ist nicht dienstunfähig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist als Soldat auf Zeit Stabsarzt bei der Bundeswehr. Er beantragte, ihn wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig zu entlassen, weil er wegen einer Allergie keine ABC-Schutzausrüstung tragen könne. Die Bundeswehr lehnte den Antrag ab und verwies darauf, er könne auch rein administrativ verwendet werden. Seine hiergegen erhobene Klage hatte sowohl beim Verwaltungsgericht Koblenz als auch beim Oberverwaltungsgericht Erfolg. Der Kläger sei dienstunfähig, weil er im Verteidigungsfall keine ABC-Schutzausrüstung tragen könne. Außerdem entspreche eine rein administrative Verwendung ohne Behandlungstätigkeit nicht der Dienststellung eines Arztes der Bundeswehr.... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.06.2013
- BVerwG 2 C 67.11 -
BVerwG zum Anspruch eines Stabsarztes auf Entlassung aus der Bundeswehr wegen Dienstunfähigkeit
Entlassung muss bei möglichem Einsatz des Stabsarztes an anderer zumutbarer Stelle nicht zugestimmt werden
Ein Soldat auf Zeit kann seine Entlassung wegen Dienstunfähigkeit dann nicht beanspruchen, wenn er innerhalb der Bundeswehr in Friedenszeiten und auch im Verteidigungsfall auf einer Stelle verwendet werden kann, die für ihn nach seinem Dienstgrad als Stabsarzt und im Hinblick auf eine bestehende Allergieerkrankung zumutbar ist. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Im konkreten Fall hatte der auf seine Entlassung aus der Bundeswehr klagende Stabsarzt während seiner Dienstzeit als Soldat auf Zeit Medizin studiert. Für das Studium war er vom Dienst befreit. Am Ende der medizinischen Ausbildung wurde festgestellt, dass der Kläger auf bestimmte Inhaltsstoffe von Gummi allergisch reagiert. Unter Berufung auf diese Allergie, die auch dazu führe,... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.10.2011
- 10 A 10628/11.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz: Stabsarzt der Bundeswehr kann wegen Allergieleiden für dienstunfähig erklärt werden
Sanitätsoffizier wird gestellten Anforderungen aus gesundheitlichen Gründen nicht ausreichend gerecht
Ein Stabsarzt der Bundeswehr, der wegen einer Allergie keine ABC-Schutzmaske tragen kann, ist auf eigenen Antrag wegen Dienstunfähigkeit zu entlassen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit 1999 als Soldat auf Zeit Sanitätsoffizier der Bundeswehr. Nach dem erfolgreichen Studium der Humanmedizin wurde er 2005 zum Stabsarzt befördert. Wegen einer seit 2005 bestehenden Allergie gegen Gummiinhaltsstoffe kann der Kläger weder eine ABC-Schutzausrüstung tragen, noch Dienst im Krankenhaus leisten. Lediglich eine Verwendung... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 07.03.2007
- 2 K 1442/06.KO -
Keine Entlassung aus dem Soldatenverhältnis für Stabsärztin
Entlassungswunsch aus Gewissensgründen muss nachvollziehbar dargelegt werden
Eine Stabsärztin bei der Bundeswehr kann auf Antrag aus dem Soldatenverhältnis entlassen werden, wenn sie nachvollziehbar darlegt, dass ihr ein Verbleiben im Dienst aufgrund einer Gewissensentscheidung unzumutbar ist. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Die Klägerin, eine Stabsärztin, steht seit 1996 im Dienst der Bundeswehr. Innerhalb dieser Zeit absolvierte sie erfolgreich ihr Medizinstudium. Das Ende ihrer Dienstzeit wurde auf den 31. Dezember 2012 festgesetzt. Im März 2006 beantragte die Klägerin dann ihre Entlassung aus der Bundeswehr wegen besonderer Härte und führte u. a. aus: Der Zwang, gegen ihr Gewissen in der Bundeswehr... Lesen Sie mehr
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