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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Spülkasten“ veröffentlicht wurden

Landgericht Hanau, Beschluss vom 30.12.2020
- 2 S 123/19 -

Wohnungsmieter muss hohe Betriebskosten wegen Wasserverlustes durch defekten Spülkasten zahlen

Mieter hätte erhöhten Wasserverbrauch bemerken müssen

Kommt es wegen eines defekten Spülkastens zu einem Wasserverlust, muss der Wohnungsmieter die daraus entstehenden erhöhten Betriebskosten grundsätzlich zahlen. Denn von einem Mieter kann erwartet werden, den erhöhten Wasserverbrauch zu bemerken und dementsprechend tätig zu werden. Dies hat das Landgericht Hanau entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Defektes am Spülkasten der Toilette einer Wohnung in Hessen kam es im Jahr 2016 zu einem erhöhten Wasserverbrauch. Die Betriebskostenabrechnung wies daher einen Zahlungsbetrag in Höhe von ca. 1.800,00 EUR auf. Die Mieterin der Wohnung weigerte sich den Betrag zu zahlen. Sie gab an, wegen ihrer überwiegenden Abwesenheit den hohen Wasserverbrauch nicht bemerkt zu haben. Vielmehr habe die Vermieterin die Kontrolle der Wasserleitungen pflichtwidrig unterlassen. Die Vermieterin ließ dies nicht gelten und erhob Klage auf Zahlung.Das Amtsgericht Hanau gab der Klage statt.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 13.12.2011
- 211 C 19/10 -

Unmittelbar vor dem Waschbecken befindliche Toilette, fehlender Spülkasten sowie fehlende bzw. verschiedenfarbige Fliesen rechtfertigen Mietminderung

Gebrauchs­tauglichkeit des Badezimmers war erheblich eingeschränkt

Befindet sich die Toilette unmittelbar vor dem Waschbecken, fehlt der Spülkasten und fehlen Fliesen oder sind sie verschiedenfarbig, ist die Gebrauchs­tauglichkeit des Badezimmers erheblich eingeschränkt. Der Mieter kann in diesem Fall seine Miete mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da es aufgrund von Bauarbeiten zu Einschränkungen im Badezimmer kam. So wurde die Toilette im Rahmen von Rohrverlegungsarbeiten unmittelbar vor das Waschbecken versetzt. Zudem wurde der Spülkasten abmontiert, so dass die Mieterin mit einem Wassereimer spülen musste. Außerdem waren einige Fliesen wegen der... Lesen Sie mehr