wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sicherheitsüberprüfung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 06.10.2022
- 2 Ws 260/22 -

Kostenbeteiligung des Sicherungs­verwahrten für Sicherheits­über­prüfung elektronischer Geräte setzt gesetzliche Grundlage voraus

Ohne Rechtsgrundlage keine Pflicht zur Kostentragung für Deaktivierung des WLAN und anschließender Verplombung

Ein Sicherungs­verwahrter muss sich nur dann an den Kosten für die Sicherheits­über­prüfung elektronischer Geräte, die Deaktivierung der WLAN-Funktion sowie der anschließenden Verplombung der Geräte beteiligen, wenn es dazu eine gesetzliche Grundlage gibt. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2022 hatte sich ein in einer Justizvollzugsanstalt in Baden-Württemberg befindlicher Sicherungsverwahrter ein Fernseher gekauft. Da der Fernseher über eine WLAN-Funktion verfügte, ließ die Anstaltsleitung das Gerät von einer externen Firma überprüfen. Die Firma stellte für die Deaktivierung der WLAN-Funktion sowie die anschließende Verplombung des Fernsehers eine Rechnung in Höhe von 23,20 €. Diesen Betrag sollte der Sicherungsverwahrte zahlen. Da er damit nicht einverstanden war, beanspruchte er gerichtlichen Rechtsschutz. Das Landgericht Freiburg hielt den Sicherungsverwahrten für zahlungspflichtig.... Lesen Sie mehr