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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „schnell verderbliche Waren“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 04.12.2012
- 2 U 154/12 -

Fernabsatzverträge: Lebende Bäume sind keine verderblichen Waren

Rückgaberecht ist nicht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB ausgeschlossen

Lebende Bäume stellen keine verderblichen Waren im Sinne des § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB dar. Das Rückgaberecht im Rahmen des Versandhandels bleibt daher bestehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden lebende Bäume telefonisch bestellt. Nach der Anlieferung pflanzte die Käuferin die Bäume nicht ein, woraufhin sie abstarben. Sie wollte daher die Ware wieder zurückgeben. Der Lieferant erkannte jedoch ein Rückgaberecht nicht an, da es sich bei den Bäumen um verderbliche Waren gehandelt habe und daher das Rückgaberecht gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB ausgeschlossen gewesen sei. Da die Käuferin dies anders sah, musste die Frage gerichtlich geklärt werden.Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Celle sei das Rückgaberecht nicht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB ausgeschlossen gewesen. Denn bei... Lesen Sie mehr