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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „rechtswidrige Untersuchungshaft“ veröffentlicht wurden

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 30.04.2013
- 49872/11 -

Untersuchungshaft gegen frühere ukrainische Premierministerin Timoschenko wurde willkürlich angeordnet

Europäische Gerichtshof für Menschenrecht rügt unter anderem Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht hat entschieden, dass die Anordnung der Untersuchungshaft gegen die frühere ukrainische Premierministerin willkürlich war, dass die Rechtmäßigkeit der Haft nicht angemessen geprüft wurde und dass sie keine Möglichkeit hatte, für ihre unrechtmäßige Freiheitsentziehung Schadensersatz zu beantragen. Damit rügte der Gerichtshof Verletzungen gegen Artikel 5 § 1 (Recht auf Freiheit und Sicherheit); Artikel 5 § 4 (Anspruch auf zügige Prüfung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung); Artikel 5 § 5 (Anspruch auf Schadensersatz für unrechtmäßige Freiheitsentziehung); Artikel 18 (Begrenzung der Rechts­einschränkungen) in Verbindung mit Artikel 5. Der Gerichtshof stellte weiterhin fest, dass eine Verletzung von Artikel 3 (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe) aufgrund der vermeintlichen Misshandlung Frau Timoschenkos während ihrer Verlegung in eine Klinik am 20. April 2012 nicht vorlag.

Julia Timoschenko, 1960 geboren, ist Vorsitzende der Partei Allukrainische Vereinigung (Batkivshchyna), einer der stärksten Oppositionsparteien in der Ukraine, sowie des Parteienbündnisses Block Julia Timoschenko. Im Jahr 2005 sowie von Dezember 2007 bis März 2010 war sie Premierministerin der Ukraine. Im April 2011 wurde gegen sie ein Strafverfahren wegen angeblichen Amtsmissbrauchs bei der Aushandlung eines Vertrags über Erdgasimporte eingeleitet. Am 11. Oktober 2011 wurde sie in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu sieben Jahren Haft sowie einem dreijährigen Verbot, öffentliche Ämter zu bekleiden, verurteilt. Urteil und Strafmaß wurden am 29. August... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 31.10.2005
- 2 BvR 2233/04 -

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Feststellung der Rechtswidrigkeit erlittener Untersuchungshaft

Die Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers, der sich gegen die teilweise Zurückweisung seines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit erlittener Untersuchungshaft wandte, war erfolgreich. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass sich das Rechtsschutzbedürfnis auch auf die Feststellung bezieht, dass die erlittene Untersuchungshaft von Anfang an rechtswidrig war.

Sachverhalt:Der Beschwerdeführer befand sich auf Grund eines Haftbefehls, in dem ihm die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wurde, seit Herbst 2003 in Untersuchungshaft. Seine im Februar 2004 gegen den Haftbefehl eingelegte Beschwerde verwarf das Landgericht als unbegründet. Auf seine weitere Beschwerde hin hob das Bayerische Oberste Landesgericht auf... Lesen Sie mehr