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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Occupy“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.08.2012
- 5 L 2558/12.F -

Occupy-Zeltlager vor Europäischer Zentralbank (EZB) nicht vom Versammlungsrecht geschützt

Gericht lehnt Eilantrag gegen Auflösung des Camps ab / Aufgestellte Zelte, Sofas und Gegenstände zum Campieren sind nicht funktional und versammlungsimmanent zur gemeinsamen Meinungsbildung und Meinungsäußerung notwendig

Ein Protest-Zeltlager, das für die Mehrheit der nutzenden Personen ersichtlich zur Befriedigung individueller Bedürfnisse wie Finden einer Schlafstatt und Versorgung mit Nahrungsmitteln dient, nicht jedoch dem Ziel ein gemeinsames kommunikatives Anliegen der Öffentlichkeit bekannt zu machen, ist keine Versammlung im Sinne der Versammlungsrechts. Eine Versammlung ist dadurch charakterisiert, dass eine Personenmehrheit durch einen gemeinsamen Zweck inhaltlich verbunden sei. Dies geht aus einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hervor.

Der Antragsteller ist Teil der Occupy-Protestbewegung, die in Frankfurt am Main Teile der Grünanlage vor der Europäischen Zentralbank seit Oktober 2011 besetzt hält. Am 23. Juli 2012 meldete der Antragsteller für die Zeit vom 26.07.2012 bis 09.08.2012 eine Mahnwache zu dem Thema „Für Demonstrationsfreiheit! Gegen die Finanzdiktatur!“ auf dem Willy-Brandt-Platz und den angrenzenden Grünanlagen an. Die Zahl der erwartenden Teilnehmer bezeichnete er mit einhundert Personen. Am 24.07.2012 fand beim Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main eine Erörterung der vorgesehenen Veranstaltung mit dem Anmelder statt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Möglichkeit... Lesen Sie mehr