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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Neuanlegung“ veröffentlicht wurden

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.11.2004
- 2/11 S 64/04 -

Mietvertragliche Übernahme der Gartenpflege durch Mieter unter Bezugnahme auf § 2 Nr. 10 BetrKV begründet Pflicht zum Beschneiden von Bäumen und Sträuchern, Neuanlegung von Rasenflächen sowie Fällen kranker bzw. morscher Bäume und Sträucher

Fehlende Gartenpflege durch Mieter berechtigt Vermieter zur Beauftragung einer Fachfirma auf Kosten des Mieters

Hat ein Mieter durch den Mietvertrag die Pflicht zur Vornahme der Gartenpflege übernommen und verweist die entsprechende Regelung im Mietvertrag auf § 2 Nr. 10 BetrKV, so umfasst die vorzunehmende Gartenpflege auch das Beschneiden von Bäumen und Sträuchern, die Neuanlegung von Rasenflächen sowie das Fällen kranker bzw. morscher Bäume und Sträucher. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, kann der Vermieter auf Kosten der Mieter eine Fachfirma mit der Durchführung der Gartenpflege beauftragen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch Mietvertrag wurden die Mieter dazu verpflichtet die Gartenpflege zu übernehmen. Die entsprechende Regelung im Mietvertrag verwies auf § 2 Nr. 10 BetrKV. Nachdem die Mieter ihrer Pflicht zur Vornahme von Gartenarbeiten nicht nachgekommen waren, beauftragte der Vermieter eine Fachfirma mit den Arbeiten. Die dadurch entstandenen Kosten verlangte er von den Mietern ersetzt. Diese weigerten sich jedoch zu zahlen. Ihrer Meinung nach seien sie nämlich nicht dazu verpflichtet gewesen Bäume und Sträucher zu schneiden, zu fällen und zu roden. Der Fall landete schließlich vor Gericht.... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Urteil vom 24.01.1989
- 16 S 148/88 -

Kosten für die Neuanlegung des Rasens sind Gartenpflegekosten

Gartenpflegekosten können wiederum auf die Nebenkosten umgelegt werden

Die Kosten für die Neuanlegung eines Rasens sind Gartenpflegekosten und können daher auf die Nebenkosten umgelegt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beschwerte sich ein Mieter über die Kostentragungspflicht bezüglich einer Neuanlegung eines Rasens. Nach Meinung der Vermieter gehöre dies zu den Gartenpflegekosten und müsse daher von den Mietern getragen werden.Das Landgericht Hamburg gab den Vermietern recht. Zu den Gartenpflegekosten gehören nicht nur die Kosten für die durchgeführte... Lesen Sie mehr