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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mutterschutzgesetz“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.09.2016
- 9 Sa 917/16 -

Lohnanspruch bei Beschäftigungsverbot für Schwangere ab dem 1. Tag des Arbeitsverhältnisses

Keine unverhältnismäßige Belastung des Arbeitgebers

Eine Arbeitnehmerin hat im Falle eines Beschäftigungsverbots ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses Lohnanspruch. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Im vorliegenden Fall haben die Parteien im November 2015 ein Arbeitsverhältnis beginnend zum 1. Januar 2016 vereinbart. Im Dezember 2015 wurde aufgrund einer Risikoschwangerschaft der Arbeitnehmerin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erteilt. Die Arbeitnehmerin forderte unter Berufung auf § 11 Mutterschutzgesetz den Lohn, den sie bei Arbeitsaufnahme ab Januar 2016 erhalten hätte. Der Arbeitgeber lehnte dies unter Hinweis auf die zu keinem Zeitpunkt erfolgte tatsächliche Arbeit der Arbeitnehmerin ab.Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der Arbeitnehmerin die geforderten Beträge zugesprochen. Der Anspruch auf Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 18.03.2014
- C-167/12 und C-363/12 -

Bestellmütter haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub

EU-Richtlinie setzt für Gewährung von Mutterschaftsurlaub Schwangerschaft und Geburt des Kindes voraus

Nach dem Unionsrecht muss einer "Bestellmutter", die im Rahmen einer Ersatz­mutter­vereinbarung im rechtlichen Sinne Mutter eines Kindes geworden ist, kein Anspruch auf Mutterschaftsurlaub oder vergleichbaren Urlaub gewährt werden. Da die Richtlinie über schwangere Arbeitnehmerinnen für deren Schutz nur bestimmte Mindest­anforderungen festlegt, steht es den Mitgliedstaaten frei, für Bestellmütter günstigere Regelungen vorzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.

Frau D., die in einem Krankenhaus im Vereinigten Königreich beschäftigt ist, und Frau Z., die in Irland als Lehrerin arbeitet, sind im rechtlichen Sinne Mutter eines Kindes geworden, das von einer Ersatzmutter ausgetragen wurde.Frau D. hatte gemäß britischem Recht eine Ersatzmuttervereinbarung geschlossen, in deren Rahmen die Eizelle einer anderen Frau mit dem Sperma... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2005
- 2 AZR 462/04 -

Mutterschutzrechtlicher Sonderkündigungsschutz nach medizinisch-indizierter Einleitung der Geburt

Auch ein medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbruch ist eine "Entbindung" im Sinne des Mutterschutzgesetzes. Die Kündigung gegenüber einer Frau während einer Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig.

Die schwangere Klägerin arbeitete seit dem 15. September 2002 in der Rechtsabteilung der Beklagten. Der voraussichtliche Entbindungstermin sollte der 1. Mai 2003 sein. Anlässlich einer Vorsorgeuntersuchung im Dezember 2002 wurde eine Funktionsstörung der Nieren des ungeborenen Kindes festgestellt (sog. Potter-Syndrom), die zum sicheren Tod des Kindes noch während der Schwangerschaft... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2002
- 2 AZR 730/00 -

Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber - Verlust des Briefes auf dem Postweg

Die Klägerin war seit Mai 1999 bei der Beklagten als "Promotion-Mitarbeiterin" beschäftigt. Sie verteilte Zeitungen an Passanten. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis am 29. Juli 1999 zu Mitte August. Am 17. August 1999 wurde bei der Klägerin eine Schwangerschaft in der siebten Schwangerschaftswoche festgestellt. Hiervon hat die Beklagte spätestens am 22. September 1999 telefonisch erfahren.

Die Klägerin hat die Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 1 MuSchG geltend gemacht. Sie hat behauptet, sie habe die Mitteilung über ihre Schwangerschaft bereits am 18. August in einem einfachen Brief an die Beklagte abgesandt. Zum Beweis hierfür hat sie sich auf das Zeugnis ihres Ehemannes berufen. Der mögliche Verlust des Briefes auf dem Postwege könne ihr nicht... Lesen Sie mehr