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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Müllentsorgung“ veröffentlicht wurden

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.07.2022
- 4 B 176/22 -

Verlegung des Abholortes für Mülltonnen um 300 Meter wegen Unbefahrbarkeit der Anliegerstraße

Transport der Abfälle zum neuen Abholort zumutbar

Ist eine Anliegerstraße mit einem Entsorgungsfahrzeug nicht gefahrlos befahrbar, so kann der Abholort für die Mülltonnen verlegt werden. Dabei ist eine Entfernung von 300 m zwischen Grundstück und Abholort zumutbar. Dies hat das Sächsische Ober­verwaltungs­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Sommer 2021 kam es in einer schmalen Sackgasse in Halle beim Rückwärtsfahren von einem Müllentsorgungsfahrzeug zu einem tödlichen Unfall. Die Straße hatte eine Breite von 2,80 m bis 3 m und wies verschiedene Hindernisse, wie Bäume und Sträucher im Kurvenbereich oder Masten der Straßenbeleuchtung, auf. Die zuständige Behörde nahm den Unfall zum Anlass, die Straße als unbefahrbar für Entsorgungsfahrzeuge einzustufen. Sie ordnete daraufhin die Verlegung des Abholorts für die Abfälle an. Dies führte dazu, dass die Eigentümer eines an der Sackgasse liegenden Grundstücks ihre Mülltonnen 300 m weit transportieren... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 05.01.2019
- 8 L 5537/18.GI, 8 L 6098/18.GI und 8 L 6101/18.GI -

Zu schmale Straßen: Anwohner müssen Mülltonnen zum Sammelplatz bringen

Den Anwohnern zugemutete Wege nach herrschender Rechtsprechung noch zumutbar

Anwohner, die in so schmalen Straßen wohnen, dass die Fahrzeugen des Müll­entsorgungs­unter­nehmens die Straßen nicht anfahren können, können verpflichtet werden, die Mülltonnen zu einem Sammelplatz zu bringen, der in 75 bis 110 m Entfernung liegt. Auch eine jahrelang geübte Praxis, bei der die Mitarbeiter des Entsorgungs­unter­nehmens die Tonnen aus der Straße geholt und zu dem Müllfahrzeug gebracht hatten, steht einer Neuregelung nicht entgegen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gießen.

Im zugrunde liegenden Fall wurden Anwohner einzelner Straßen in der Altstadt Biedenkopfs durch eine Anordnungen des Müllabfuhrzweckverbandes Biedenkopf aufgefordert, ab dem 1. Januar 2018 die Mülltonnen und den Sperrmüll in einem vorgegebenen Bereich bereitzustellen. Für die Anwohner bedeutet dies, dass sie ihre Mülltonnen über Entfernungen zwischen 75 und 110 m zu den jeweiligen Sammelplätzen... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.04.2017
- 2-13 S 168/16 -

Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Befreiung von Kosten­tragungs­pflicht einer gemeinsamen Müllentsorgung

Kein Anspruch auf Aufstellen eigener Müllcontainer

Verfügt eine Wohnungs­eigentums­anlage über eine gemeinsame Müllentsorgung, so steht einem einzelnen Wohnungseigentümer kein Anspruch darauf zu, von der anteiligen Kosten­tragungs­pflicht befreit zu werden und einen eigenen Müllcontainer aufzustellen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Wohnungseigentumsanlage, bestehend aus einem Mehrfamilienhaus mit 27 Wohnungen und zehn Reihenhäusern, erfolgte die Umlage der Entsorgungskosten für die gemeinschaftlich genutzten Müllcontainer nach den Miteigentumsanteilen. Die Eigentümerin eines Reihenhauses beantragte auf einer Eigentümerversammlung die Befreiung von der Kostentragungspflicht... Lesen Sie mehr