wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Micro-Blading“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss vom 05.07.2022
- 17 U 116/21 -

Kein Mangel bei Geschmacks­abweichungen über eine Augenbrauen­pigmentierung

OLG Frankfurt am Main lehnt Berufung ab

Eine Augenbrauen­pigmentierung betrifft neben der reinen handwerklichen Leistung auch künstlerische Aspekte. Der Besteller hat deshalb grundsätzlich einen künstlerischen Gestaltungs­spielraum des Unternehmers hinzunehmen, so dass Geschmacks­abweichungen keinen Mangel begründen. Dies ist nur anders, wenn konkrete Vorgaben im Sinne einer Beschaffenheits­vereinbarung gemacht wurden. Da derartige Vorgaben nicht feststellbar waren, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den mit der Berufung weiterverfolgten Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Ersatz der Kosten einer Korrekturbehandlung keinen Erfolg beigemessen.

Der Kläger unterzog sich einer kosmetischen Behandlung seiner Augenbrauen in einem Kosmetikstudio der Beklagten in Wiesbaden. Er bestätigte mit seiner Unterschrift unter anderem, dass vor der Pigmentierung das Permanent Make-up vorgezeichnet und mittels Spiegel gezeigt worden sei. Gleiches gelte für das ungefähre Farbendergebnis. Der Kläger unterzeichnete zudem einen als „Abnahme“ bezeichneten Passus, wonach er das Permanent Make-up genauestens überprüft und nach der Behandlung als einwandfrei und ordnungsgemäß beurteilt habe. Für die Behandlung zahlte er 280 €. Einen Tag später beschwerte er sich über die zu dunkle Farbe; weitere drei Tage... Lesen Sie mehr