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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Merkzeichen T (besonderer Fahrdienst)“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 03.11.2009
- VG 37 A 128.07 -

Keine Erstattung der Kosten für eingesetzten Privatfahrer bei Merkzeichen „T“

Ordnungsgemäße und zweckgerichtete Verwendung öffentlicher Mittel durch Nutzung von Taxis sichergestellt

Behinderte, die im Land Berlin berechtigt sind, Telebusse oder Teletaxis in Anspruch zu nehmen, können die Kosten eines stattdessen in Anspruch genommenen Privatfahrers nicht erstattet bekommen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Nach der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes wird für Behinderte im Land Berlin ein Fahrdienst bereitgestellt, wenn ihnen durch das Versorgungsamt das Merkzeichen „T“ zuerkannt wurde. Hinsichtlich des Beförderungsmittels können die Berechtigten auf Telebusse, Teletaxis oder freie Taxis zurückgreifen. In der Vergangenheit waren der Klägerin abzüglich einer Eigenbeteiligung Kosten in Höhe von bis zu 110,- Euro im Monat für die Benutzung freier Taxis erstattet worden. Diesen Betrag wollte die Klägerin auch erstattet bekommen, nachdem sie einen Bekannten als Privatfahrer eingesetzt hatte. Abgesehen davon, dass dieser Personenkreis... Lesen Sie mehr