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Mittwoch, 8. Mai 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Massagestudios“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 17.11.2020
- 2 B 337/20 und 2 b 340/20 -

Eilanträge gegen Betriebsverbot für Kosmetikstudios und Massage-Praxen in der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfolgreich

Betriebsschließung von Massagepraxen und Kosmetikstudios voraussichtlich ungerechtfertigte Ungleichbehandlung

Das Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes hat mit Beschlüssen vom 17.11.2020 den Anträgen von Betreibern von Massage-Praxen und Kosmetikstudios gegen die Betriebsuntersagung in § 7 Abs. 4 Satz 1 der aktuellen Verordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stattgegeben. Die einschlägige Regelung in § 7 Abs. 4 der Rechtsverordnung untersagt die Erbringung körpernaher Dienstleistungen, wie sie in Kosmetikstudios, Massage-Praxen und ähnlichen Betrieben erfolgt. Heilmittelerbringer und Gesundheitsberufe sind von den Betriebs­untersagungen ausgenommen. Der Betrieb von Friseursalons und Tattoo- bzw. Piercing-Studios ist im Rahmen der bestehenden Hygienekonzepte weiterhin zulässig.

Die Antragsteller hatten geltend gemacht, die generelle Untersagung des Betriebs von Kosmetikstudios und Massage-Praxen sei mit der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsfreiheit nicht vereinbar. Auch liege ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz vor, soweit Friseurbetriebe geöffnet bleiben dürften. Der Betrieb unter den vorgegebenen Hygieneanforderungen stelle ein milderes, gleichermaßen geeignetes Mittel zur Bekämpfung der Infektionsgefahren dar als die Betriebsschließung.Das Oberverwaltungsgerichts hat entschieden, dass das umfassende Betriebsverbot für Kosmetikstudios und Massage-Praxen unter Berücksichtigung der... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.08.2020
- 6 B 10864/20.OVG -

Tantra-Massagen nach der Corona-Bekämpfungs­verordnung verboten

Höheres Infektionsrisiko als bei der Durchführung von Wellnessmassagen

Die gewerbliche Durchführung von Tantra-Massagen ist nach der Zehnten Corona-Bekämpfungs­verordnung Rheinland-Pfalz vom 19. Juni 2020 verboten. Dies entschied das Oberverwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Antragstellerin will in ihrem Betrieb in Trier Tantra-Massagen durchführen. Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Trier begehrte sie die Feststellung, dass die Regelung der aktuellen Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, wonach die Öffnung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen untersagt ist, dem nicht entgegensteht. Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 14.07.2020
- 1 L 445/20 -

Corona-Pandemie: Bordelle bleiben auch weiterhin geschlossen

Keine Öffnung von Freudenhäusern bis zum 31.08.2020

Der Betrieb von erotischen Massagen ist auf der Grundlage der 10. Corona-Bekämpfungs­verordnung Rheinland-Pfalz (weiterhin) nicht zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Die Verordnung untersagt die Öffnung und Durchführung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bis zum 31. August 2020. Auf dieser Grundlage lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Betreibers eines erotischen Massagestudios ab.Es sei unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens,... Lesen Sie mehr