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Montag, 2. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „mangelnde Objektivität“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 04.01.2021
- 7 B 6300/20 -

Pflegekammer Niedersachsen muss Stellungnahme zu ihrer Auflösung zurückziehen sowie die Veröffentlichung und Verbreitung unterlassen

Erklärung im Rahmen der Anhörung zum "Gesetz zur Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen" erfüllt nicht die Anforderungen an Sachlichkeit und Objektivität

Das Verwaltungsgerichts Hannover hat mit Beschluss vom 04. Januar 2021 entschieden, dass die Pflegekammer eine Stellungnahme vom 25. November 2020, die sie im Rahmen des Gesetzgebungs­verfahrens über ihre Abschaffung abgegeben hat, zurückziehen und die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Stellungnahme unterlassen muss.

Die Pflegekammer Niedersachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Aufgabe u.a. die Wahrnehmung der beruflichen Belange von Pflegefachpersonen ist. In der Vergangenheit gab es kontroverse Diskussionen über die Gründung der Pflegekammer, ihre Tätigkeit und die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft. Die Rechtmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft war Gegenstand mehrerer gerichtlicher Verfahren. Eine Online-Befragung unter den ca. 78.000 Mitgliedern der Pflegekammer, an der ca. 15.100 Mitglieder teilnahmen, ergab, dass sich über 70 Prozent der Teilnehmer für die Abschaffung der Pflegekammer aussprachen. Daraufhin hat die Ministerin für Soziales,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.03.2012
- 16 U 125/11 -

Ärzte müssen anonyme Bewertungen im Internet hinnehmen

Arztbewertungs­portal Jameda muss Bewertungen nicht löschen

Werden Ärzte im Rahmen eines Bewertungsportals im Internet anonym bewertet, besteht für diese weder ein Anspruch auf Löschung der Daten noch ein Anspruch auf Unterlassen der Veröffentlichung der Daten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde. Die Klägerin war niedergelassene Ärztin. Die Beklagte betreibt das Bewertungsportal www.jameda.de im Internet zum Auffinden und Bewerten von niedergelassenen Ärzten. Die Internetseite enthielt folgende Daten: Kontaktdaten, berufliche Tätigkeit, Gesamt- und Einzelbewertungen und die Kommentare der Nutzer. Die Klägerin begehrte von der Beklagten... Lesen Sie mehr



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