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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Lottoannahmestelle“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 22.03.2012
- 244 C 25788/11 -

Einsatz von Minderjährigen bei Testkäufen in Lottoannahmestellen zulässig

Staatliche Lotterieverwaltung darf bei Verstößen gegen Jugend- und Spielerschutzes Nachschulungen und Vertragsstrafen verhängen

Aufgrund des Staatsvertrages zum Glückspielwesens in Deutschland ist die staatliche Lotterieverwaltung in Bayern verpflichtet, den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten. Sie ist daher berechtigt, zur Sicherstellung, dass minderjährige und gesperrte Personen von der Teilnahme ausgeschlossen sind, Testkäufe durchzuführen und bei einem nicht bestandenen Testkauf Maßnahmen zu ergreifen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Im zugrunde liegenden Fall fand im Februar 2011in einer Lottoannahmestelle ein Testspielkauf statt. Ein Minderjähriger legte eine Bildkundenkarte mit Lichtbild seines Vaters vor. Der Angestellte bemerkte dies nicht und lehnte den Spieleinsatz für KENO nicht ab.Auf Grund dessen sprach die staatliche Lotterieverwaltung in Bayern der Leiterin der Annahmestelle eine Abmahnung aus und behielt von der Annahmestellenabrechnung einen Betrag von 319 Euro ein. Sie und ihr Angestellter wurden aufgefordert, an einer Nachschulung teilzunehmen. Der Angestellte weigerte sich. Daraufhin sperrte die Lotterieverwaltung die Bedienerkennung des Angestellten... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 05.08.2011
- 6 U 80/11 -

OLG Köln: Hartz IV-Empfänger und Personen in Privatinsolvenz dürfen weiterhin Lotto spielen

Annahmestellen können Spielern nicht aufgrund von Gesprächen über Hartz IV oder Privatinsolvenzen Spielsperren auferlegen

Das Oberlandesgericht Köln hat die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln zur Teilnahme an Sportwetten von Personen in Privatinsolvenz und von Empfängern von Arbeitslosengeld II, die einen Spieleinsatz von 50,50 Euro riskieren, aufgehoben.

Das Oberlandesgericht Köln hat in der Berufungsinstanz in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ein Urteil des Landgerichts Köln vom 5. Mai 2011 zur Ermöglichung der Teilnahme an Sportwetten von Personen, von denen bekannt geworden ist, dass sie überschuldet sind (Privatinsolvenz) oder dass sie in Relation zu ihrem Einkommen unverhältnismäßige Spieleinsätze riskieren (Empfänger von... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 01.12.2010
- 9 U 258/10 -

OLG Koblenz: Staatliche Lotteriegesellschaft muss Verkauf von Rubbellosen an Minderjährige unterbinden

Einsatz minderjähriger Testkäufer zulässig

Eine staatliche Lotteriegesellschaft darf Minderjährigen nicht durch den Verkauf von Rubbellosen in Lotterieannahmestellen die Teilnahme am öffentlichen Glücksspiel ermöglichen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden und damit der Unterlassungsklage eines Berufsverbandes, der eine minderjährige Testkäuferin eingesetzt hatte, teilweise stattgegeben.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder auf dem Markt für Gewinn- und Glücksspielwesen tätig sind. Die Beklagte sind die staatliche Lotteriegesellschaft Lotto Rheinland-Pfalz GmbH mit Sitz in Koblenz und ihr Geschäftsführer.Am 4. April 2009 kaufte die damals 16 Jahre alte, vom Bundesverband eingesetzte Testkäuferin an... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Lörrach, Urteil vom 20.08.2009
- 5 Ca 258/09 -

Mitarbeiterin einer Lottoannahmestelle kann bei Betrugsverdacht fristlos gekündigt werden

Bei Verdacht der Beteiligung an „Lottogewinn-Betrug“ ist eine außerordentliche Kündigung rechtmäßig

Eine Mitarbeiterin in einer Lottoannahmestelle kann bei dem Verdacht, sie habe sich gemeinsam mit einer Bekannten den Lottogewinn eines Kunden ausbezahlen lassen, fristlos gekündigt werden. Dies hat das Arbeitsgericht Lörrach entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall ermittelte die Polizei gegen die Mitarbeiterin in einer Lottoannahmestelle. Sie stand in dem Verdacht, einen 71-jährigen Kunden um seinen Lottogewinn von ca. 3.000,- EUR betrogen zu haben. Dieser hatte der Mitarbeiterin das Original einer Spielquittung vorgelegt. Da Gewinne über 1.000,- EUR nicht mehr in der Annahmestelle ausgezahlt werden, gab sie dem Rentner... Lesen Sie mehr