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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 15.05.2013
- 3 L 191/13.MZ -
Einfamilienhausbesitzer müssen Bau eines Mehrfamilienhauses auf benachbartem Grundstück hinnehmen
Bauvorhaben hat keine unzumutbaren Auswirkungen auf Grundstück der Nachbarn
Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Eilantrag von Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks gegen eine von der Stadt Mainz erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses abgelehnt.
Die Antragssteller des zugrunde liegenden Streitfalls machten im Wesentlichen geltend, dass sich das geplante Mehrfamilienhaus aufgrund seiner Massivität und Kubatur nicht in die durch Ein- und Zweifamilienhäuser geprägte Umgebung einfüge. Außerdem bringe die zugelassene Zufahrt auf eine stark befahrene Straße Gefahren für die Verkehrssicherheit mit sich.Das Verwaltungsgericht Mainz befand, dass der Antrag ohne Erfolg bleiben müsse, weil die erteilte Baugenehmigung keine Nachbarrechte der Antragsteller verletze. Das beanstandete Bauvorhaben verletze nicht das Gebot der Rücksichtnahme. Es habe nicht die hierfür erforderlichen... Lesen Sie mehr
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