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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Koedukation“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.09.2013
- OVG 3 S 52.13 -

Nach Geschlechtern getrennter Sportunterricht an Berliner Schulen zulässig

Schülerinnen und Schüler an Berliner Schulen haben keinen Anspruch auf koedukativen Sportunterricht

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach Schülerinnen und Schüler an Berliner Schulen keinen Anspruch auf koedukativen Sportunterricht haben.

Im zugrunde liegenden Streitfall versuchten die Eltern zweier Mädchen die Schule ihrer Töchter dazu zu verpflichten, ihnen ein Wahlrecht zur Teilnahme am Sportunterricht der Jungen einzuräumen.Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kam - ebenso wie das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Urteil vom 24. Juli 2013 - zu dem Ergebnis, dass das pädagogische Konzept der Schule, das in Übereinstimmung mit dem Berliner Rahmenlehrplan für die Sekundarstufe I - Sport - einen nach Geschlechtern getrennten Unterricht vorsieht, mit dem Berliner Schulgesetz vereinbar ist. Danach ist ein nach Geschlechtern getrennter Unterricht zulässig,... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.09.2013
- BVerwG 6 C 25.12 -

Kein Anspruch einer muslimischen Schülerin auf Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht

Schülerin steht Möglichkeit zum Tragen eines Burkinis offen

Muslimische Schülerinnen können regelmäßig keine Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht verlangen, wenn ihnen die Möglichkeit offensteht, hierbei einen so genannten Burkini zu tragen. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Die damals 11-jährige Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine Schülerin muslimischen Glaubens, besuchte ein Gymnasium in Frankfurt am Main mit hohem Anteil muslimischer Schülerinnen. An der Schule wurde für ihre Jahrgangsstufe Schwimmunterricht für Jungen und Mädchen gemeinsam erteilt (koedukativer Schwimmunterricht). Den Antrag, sie hiervon zu befreien, weil die gemeinsame... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 24.07.2013
- VG 3 L 494.13 -

Eltern haben keinen Anspruch auf koedukativen Unterricht an Berliner Schulen

Nach Geschlechtern getrennter Unterricht für pädagogisch sinnvolle und zielgerichtete Förderung nicht zu beanstanden

Eltern können nicht beanspruchen, dass ihre Kinder im Land Berlin durchgehend koedukativ unterrichtet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Die Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls sind Eltern zweier acht bzw. zwölf Jahre alter Töchter, die eine Schule in Berlin-Zehlendorf besuchen; der Sportunterricht wird dort teilweise monoedukativ, also nach Geschlechtern getrennt, abgehalten. Hierin sahen die Antragsteller eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung, die zur Verfestigung von Rollenklischees führe.... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.01.2013
- BVerwG 6 C 6.12 -

Nach Jungen und Mädchen getrennte Schule erlaubt: BVerwG genehmigt privates katholisches Jungengymnasium in Potsdam

Grundgesetz erlaubt monoedukative Privatschulen

Die Privatschulfreiheit des Grundgesetzes schließt das Recht ein, Ersatzschulen zu errichten, die monoedukativen, d.h. nach Geschlechtern getrennten Unterricht anbieten. Durch den Besuch einer Ersatzschule wird die Schulpflicht erfüllt. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Im zugrunde liegenden Fall versagte das beklagte Bildungsministerium des Landes Brandenburg dem Kläger, einem privaten Schulträger, die Genehmigung, in Potsdam ein privates Jungengymnasium als Ersatzschule zu errichten. Hinter dem privaten Schulträger steht eine Initiative, die dem konservativ-katholischen Bund Opus Dei nahesteht. Das Ministerium verwies in der Versagung allein auf... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.09.2011
- OVG 3 B 24.09 -

OVG Berlin-Brandenburg: Jungengymnasium grundsätzlich genehmigungsfähig

Gemeinschaftserziehung ist kein die Schulstruktur betreffendes Prinzip

Grundsätzlich kann ein Jungengymnasium als staatlich anerkannte Ersatzschule genehmigt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Berufungsverfahren entschieden.

Im hier zugrunde liegenden Rechtsstreit hat das beklagte Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die Genehmigung für ein derartiges Gymnasium mit der Begründung abgelehnt, dass eine reine Jungenschule eine öffentliche Schule nicht ersetzen könne.Für die öffentlichen Schulen sehe das Brandenburgische Schulgesetz koedukativen Unterricht vor. Die Unterrichtung und Erziehung... Lesen Sie mehr



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