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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kapitalabfindung“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Aachen, Urteil vom 08.05.2018
- S 1 U 162/17 -

Wiederaufleben einer Verletztenrente nach Kapitalabfindung muss unter Berücksichtigung der jährlichen Rentenerhöhungen erfolgen

Kapitalzinsen und Rentenerhöhungen nicht vergleichbar

Das Sozialgericht Aachen hat entschieden, dass das Wiederaufleben einer Verletztenrente nach einer zuvor erhaltenen Kapitalabfindung nur unter Berücksichtigung jährlicher Rentenerhöhungen erfolgen darf.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens erlitt 1985 und 2001 aufgrund von Arbeitsunfällen eine Minderung der Erwerbstätigkeit von jeweils 10 %. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft gewährte eine Rente auf unbestimmte Zeit. Der Kläger beantragte anstelle der Rente eine Kapitalabfindung, die er in Höhe von rund 46.000 Euro erhielt. Die Rente endete damit.Bei weiteren Arbeitsunfällen verletzte sich der Kläger so, dass er als Schwerverletzter galt. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft bewilligte daraufhin ein Wiederaufleben der Rente. Dabei rechnete sie die Kapitalabfindung auf die aktuelle Rente an. Von der Anrechnung ausgenommen... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.12.2015
- L 5 KR 84/15 -

Kranken­versicherungs­beiträge auf Kapitalabfindungen und Sofortrenten gerechtfertigt

Abfindung und Sofortrente sind gemäß bundesweit geltenden "Beitrags­verfahrens­grundsätzen Selbstzahler" beitragspflichtig

Legen freiwillig Versicherte die Kapitalleistung aus einer durch den Arbeitgeber abgeschlossenen Lebensversicherung in Form einer Direktversicherung in einer Sofort­renten­versicherung an, sind sowohl die Kapitalleistung aus der Lebensversicherung als auch die Sofortrente beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Der Arbeitgeber hatte 1975 für den Kläger eine Kapitallebensversicherung in Form einer Direktversicherung abgeschlossen. Im März 2013 ergab sich daraus eine Kapitalabfindung von knapp 116.000 Euro. Hierauf erhoben Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge, wobei... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 16.05.2012
- 12 K 1280/08 E -

Kapitalabfindung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist steuerpflichtig

Kapitalabfindungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind als "andere Leistungen" ausdrücklich vom Gesetzeswortlaut umfasst

Eine im Jahr 2005 gezahlte Kapitalabfindung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung führt zu sonstigen Einkünften, die nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a) Doppelbuchstabe aa) EStG zu 50 % der Besteuerung unterliegen. Dies entschied das Finanzgericht Münster.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erhielt aus dem Versorgungswerk der Zahnärzte ab dem 1. September 2005 eine Altersrente sowie eine zum Rentenbeginn als Einmalbetrag ausbezahlte Teilkapitalleistung. Das Finanzamt erfasste die Kapitalleistung neben den Rentenzahlungen zu 50 % als steuerpflichtige Einnahme. Der Kläger vertrat die Ansicht, dass bereits fraglich sei, ob Einmalzahlungen... Lesen Sie mehr

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Landgericht Hamburg, Urteil vom 27.07.2011
- 302 O 192/08 -

LG Hamburg: Unfallopfer hat keinen Anspruch auf Zahlung einer einmaligen Kapitalabfindung für künftige Schäden

Unfallopfer scheitert mit Millionenklage gegen Versicherung

Eine bei einem Unfall schwer verletzte Frau hat keinen Anspruch darauf, für zukünftig entstehende materielle Schäden, eine einmalige Kapitalabfindung gemäß § 843 Abs. 3 BGB von der Haftpflicht­versicherung zu verlangen. Die Versicherung ist jedoch dazu verpflichtet, quartalsweise eine Rente an das nun schwerbehinderte Unfallopfer zu zahlen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte die Klägerin, die durch einen Verkehrsunfall am 15. Dezember 2004 in Norditalien als Insassin im Fahrzeug ihres damaligen Ehemannes schwer verletzt worden ist, von der Kfz-Haftpflichtversicherung ein Schmerzensgeld von mindestens 500.000 Euro und Ersatz materieller Schäden in Höhe von weiteren 6.937.618,60 Euro. Die Klägerin erlitt aufgrund des... Lesen Sie mehr




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