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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hotelportier“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 19.04.2017
- 4 U 2292/16 -

Hotelbetreiber haftet auf Schadensersatz aufgrund Schwarzfahrt des Nachtportiers mit Fahrzeug eines Hotelgastes

Verletzung der Pflicht aus Be­herbergungs­vertrag zur sicheren Aufbewahrung des Fahrzeugschlüssels

Unternimmt ein Nachtportier mit dem Fahrzeug eines Hotelgastes eine Schwarzfahrt und wird dabei das Fahrzeug beschädigt, haftet der Hotelbetreiber auf Zahlung von Schadensersatz. Denn diesem ist die Verletzung der sich aus dem Be­herbergungs­vertrag ergebenden Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der Fahrzeugschlüssel durch den Nachtportier zuzurechnen. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Mai 2013 unternahm der Nachtportier eines Fünf-Sterne-Hotels in Nürnberg eine unerlaubte Fahrt mit einem Audi A 8 eines Hotelgastes. Dieser hatte das Fahrzeug von einer Autovermietungsfirma angemietet. Bei der Schwarzfahrt verursachte der Nachtportier einen Verkehrsunfall, wodurch am Fahrzeug ein Schaden in Höhe von ca. 6.000 Euro entstand. Aufgrund dessen wurden der Nachtportier und die Betreiberin des Hotels von der Autovermietungsfirma auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen.Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab der Schadensersatzklage... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2003
- 18 U 193/02 -

Diebstahl aus Hotelzimmer ist kein Reisemangel

Keine Identitätskontrolle an der Hotelrezeption erforderlich

Ein Diebstahl von Wertgegenständen aus einem Hotelzimmer auf Mallorca stellt nicht zwangsläufig einen Reisemangel dar. Der Reisende muss vielmehr beweisen, dass der Diebstahl auf einer Pflichtverletzung des Reiseveranstalters beziehungsweise des Hotels vor Ort zurück zu führen ist. Da das einem Mallorca-Reisenden vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf nicht gelang, verweigerten die Richter einen entsprechenden Schadensersatzanspruch. Zwar beeinträchtige ein Diebstahl den Erholungserfolg einer Reise; letztlich falle eine derartige Störung aber in das allgemeine Lebensrisiko, meinten die Richter.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war ein deutscher Gast in einem Mittelklassehotel mit 125 Betten auf Mallorca untergebracht worden. Als er eines nachts in sein Zimmer zurückkam, stellte er fest, dass ihm während seiner Abwesenheit diverse Wertgegenstände gestohlen worden waren. Da die Tür völlig unversehrt geblieben war, musste der Dieb unter Verwendung des Hotelschlüssels... Lesen Sie mehr