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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „hohes Alter“ veröffentlicht wurden
Landgericht Limburg an der Lahn, Beschluss vom 23.07.2020
- 7 T 116/20 -
Latente Suizidgefahr und hohes Alter eines Wohnungsmieters rechtfertigen allein keinen Räumungsstopp
Keine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung
Die latente Suizidgefahr und das hohe Alter eines Wohnungsmieters rechtfertigen für sich genommen nicht, eine Zwangsvollstreckung vorläufig einzustellen und damit eine Zwangsräumung zu stoppen. Dies hat das Landgericht Limburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines rechtskräftigen Räumungsurteils des Amtsgerichts Wetzlar sollten die Mieter eines Hauses im Sommer 2020 zwangsgeräumt werden. Um dies zu verhindern beantragten sie beim Amtsgericht die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung. Sie führten an, dass bei der Mieterin eine Suizidgefährdung bestehe. Dies werde durch ein Attest einer Allgemeinmedizinerin bestätigt, welche eine latente Suizidgefahr feststellte. Tatsächlich befand sich die Mieterin seit dem Jahr 2007 in psychologischer Behandlung. Wegen des Verlustes ihres Eigenheims wurde sie zudem im Jahr 2018 stationär behandelt. Weiterhin... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 21.11.2019
- 244 C 7495/18 -
Unzulässige Eigenbedarfskündigung wegen hohen Alters und schlechten Gesundheitszustands des Mieters
Mieter kann sich auf unzumutbare Härte berufen
Eine Eigenbedarfskündigung kann wegen des hohen Alters und des schlechten Gesundheitszustands des Mieters unzulässig sein. In diesem Fall kann sich der Mieter auf eine unzumutbare Härte gemäß § 574 Abs. 1 BGB berufen. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2017 erhielt die Mieterin einer Erdgeschosswohnung eine Eigenbedarfskündigung. Dagegen legte die Mieterin Widerspruch ein. Sie führte an, dass eine Räumung der Wohnung eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die Mieterin war 87 Jahre alt und lebte seit 1963 in der Wohnung. Sie war in der Nachbarschaft tief verwurzelt. Zudem war... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 14.05.2002
- 18 UF 519/01 -
Keine Ehescheidung von 85-jährigem, teilweise gelähmten und pflegebedürftigen Ehemann bei Ablehnung der Scheidung aus Glaubensgründen
Ehemann kann sich auf unzumutbare Härte berufen
Beabsichtigt eine 81-jährige Ehefrau nach 58 Jahren Ehe sich von ihrem Ehemann zu scheiden, kann dies für den Ehemann eine unzumutbare Härte im Sinne von § 1568 BGB darstellen, wenn er 85 Jahre alt, teilweise gelähmt und pflegebedürftig ist. Nicht unberücksichtigt bleibt zudem der Umstand, dass der Ehemann aus Glaubensgründen einer Ehescheidung nicht zustimmen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vor.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte eine 81-jährige Frau nach 58 Jahren Ehe die Scheidung von ihrem 85-jährigen Ehemann. Dieser lehnte jedoch eine Scheidung aus Glaubensgründen ab und berief sich darauf, dass die Scheidung für ihn eine unzumutbare Härte darstelle. Die Eheleute gehörten der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas an und richteten bis zu ihrer Trennung ihr Leben... Lesen Sie mehr
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