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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hirnschaden“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 05.11.2021
- 5 U 119/13 -

Haftung einer Hebamme für Geburtsschäden wegen unterlassener Vorlagenkontrolle bei Blutungen der Schwangeren

Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 € wegen Hirnschädigung

Unterlässt eine Hebamme die Vorlagenkontrolle, obwohl ihr bekannt ist, dass bei der Schwangeren Blutungen vorliegen, so liegt ein grober Behandlungsfehler vor. Erleidet das Kind dadurch einen Hirnschaden, kann dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 € nach sich ziehen. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In Oktober 2007 wurde in Mecklenburg-Vorpommern ein Kind durch einen Notkaiserschnitt geboren. Aufgrund einer Plazentaablösung kam es bei der Schwangeren zuvor zu Blutungen und einer Sauerstoffunterversorgung beim Kind. Das Kind erlitt aufgrund dessen einen Hirnschaden und klagte daher unter anderem gegen die Hebamme, welche die Mutter des Kindes vor dessen Geburt betreut hatte, auf Zahlung von Schmerzensgeld. Der Hebamme wurde vorgeworfen auf die ihr bekannte Blutung der Mutter des Kindes zu spät reagiert zu haben. Sie hätte viel früher die diensthabende Gynäkologin hinzuziehen müssen.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 04.11.2020
- 14 U 81/20 -

Schmerzensgeld von 30.000 EUR nach Verkehrsunfall mit Todesfolge

Schmerzens­geld­anspruch geht auf Erben des Verstorbenen über

Wer bei einem Verkehrsunfall eine schwere Kopfverletzung erleidet, mehrere Tage nach dem Unfall noch ansprechbar ist, dann jedoch wegen Hirninfarkten ein Schwerstpflegefall wird und sich nicht mehr verständigen kann und schließlich nach etwa viereinhalb Monaten verstirbt, kann ein Schmerzensgeld von 30.000 EUR zustehen. Der Schmerzens­geld­anspruch geht auf die Erben des Verstorbenen über. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht Celle hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei einem Verkehrsunfall im Jahr 2015 erlitt eine Frau eine schwere Kopfverletzung. Nachdem sie zunächst noch für rund 12 Tage bei Bewusstsein und ansprechbar war, erlitt sie nachfolgend Hirninfarkte. Die Unfallgeschädigte wurde aufgrund dessen zu einem schweren Pflegefall. Ihr war es nicht mehr möglich sich zu verständigen. Nach etwa viereinhalb... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 13.11.2019
- 5 U 108/18 -

Herzschlag von ungeborenem Kind und Mutter verwechselt: 500.000 Euro Schmerzensgeld für Geburtsschaden

Verhalten der Ärzte stellt groben Behandlungsfehler dar

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einem heute 8-jährigen Mädchen, das als Folge einer Sauer­stoff­unter­versorgung vor der Geburt einen schweren Hirnschaden erlitten hatte, 500.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen und festgestellt, dass die beklagte Klinik aus dem Landkreis Osnabrück sowie die beklagte Ärztin zudem verpflichtet sind, dem Mädchen sämtlichen Vermögensschaden zu ersetzen, der ihr aus den Kunstfehlern anlässlich ihrer Geburt entstanden ist oder zukünftig entstehen wird.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Mädchen aus dem Landkreis Gütersloh als Folge einer Sauerstoffunterversorgung vor der Geburt einen schweren Hirnschaden erlitten; sie ist schwerstbehindert und wird Zeit ihres Lebens immer auf fremde Hilfe angewiesen sein. Zu der Schädigung war es gekommen, weil ca. 45 Minuten vor der Entbindung die Herzfrequenz des Kindes sehr stark abgefallen... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.04.2019
- III ZR 35/18 -

Zusammenbruch im Sportunterricht: Lehrer haben Pflicht zur rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Durchführung erforderlicher und zumutbarer Erste-Hilfe-Maßnahmen

Haftung für Amts­pflicht­verletzungen von Lehrkräften darf nicht nur bei grober Fahrlässigkeit und damit nur in Ausnahmefällen eintreten

Der Bundesgerichtshof hatte über Amts­haftungs­ansprüche eines (ehemaligen) Schülers wegen behauptet unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen durch das Lehrpersonal des Landes Hessen anlässlich eines im Sportunterricht erlittenen Zusammenbruchs zu entscheiden. Der Bundesgerichtshof hob das vorangegangene Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf und wies die Sache an das Berufungsgericht zurück. Der Bundesgerichtshof verwies in seiner Entscheidung aber darauf, dass den Sportlehrern die Amtspflicht obliege, erforderliche und zumutbare Erste-Hilfe-Maßnahmen rechtzeitig und in ordnungsgemäßer Weise durchzuführen. Eine Haftung für Amts­pflicht­verletzungen von Lehrkräften dürfe nicht nur bei grober Fahrlässigkeit und damit nur in Ausnahmefällen eintreten.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der seinerzeit 18 Jahre alte Kläger war Schüler der Jahrgangsstufe 13 und nahm im Januar 2013 am Sportunterricht teil. Etwa fünf Minuten nach Beginn des Aufwärmtrainings hörte er auf zu laufen, stellte sich an die Seitenwand der Sporthalle, rutschte dort in eine Sitzposition und reagierte auf Ansprache nicht mehr. Um 15.27 Uhr ging der... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 19.03.2018
- 3 U 63/15 -

Gynäkologe haftet für behandlungs­fehlerhaften Umgang mit pathologischem CTG

Gehirngeschädigtes Kind hat Anspruch auf 400.000 Euro Schmerzensgeld

Kommt ein Kind mit einer schweren Hirnschädigung zur Welt, nachdem ein Gynäkologe mit einem pathologischen CTG behandlungs­fehlerhaft umgegangen ist, so dass das Kind mit einer Verzögerung von 45 Minuten entbunden wurde, kann dem Kind ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro zustehen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Münster ab.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger aus dem westlichen Münsterland kam im November 2008 aufgrund einer Sauerstoffunterversorgung mit schweren dauerhaften körperlichen und geistigen Schäden zur Welt. Hierfür nahm er den Beklagten, einen im westlichen Münsterland niedergelassenen Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, auf Schadensersatz in Anspruch.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.01.2018
- 1 U 7/17 -

Vornahme von erforderlicher und zumutbarer Erster Hilfe gehört zur Amtspflicht der Lehrer

Lehrer müssen Schüler im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren vor Schäden bewahren

Lehrer müssen im Rahmen ihrer Amtspflicht ihre anvertrauten Schüler im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren vor Schäden bewahren. Dazu gehört auch die Vornahme erforderlicher und zumutbarer Erste Hilfe. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall brach ein Schüler während des Sportunterrichts aus unbekannten Gründen zusammen. Die zwei anwesenden Lehrer benachrichtigten zwar umgehend den Rettungswagen, jedoch konnte dies nicht verhindern, dass der Schüler aufgrund mangelnder Sauerstoffversorgung einen irreversiblen Hirnschaden erlitt. Der Schüler machte dafür die Lehrer verantwortlich, da diese... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.11.2017
- L 13 SB 71/17 -

Hirnschädigung kann zum Erhalt des Merkzeichens "Blind" im Schwer­behinderten­ausweis berechtigen

Beeinträchtigung des Sehorgans nicht alleinige Voraussetzung für Eintragung des Merkzeichens

Eine Beeinträchtigung des Sehorgans ist nicht Voraussetzung für die Eintragung des Merkzeichens "Bl" im Schwer­behinderten­ausweis. Auch eine Hirnschädigung kann beispielsweise einen Anspruch auf Erhalt des Merkzeichens begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­sozial­gerichts Niedersachsen-Bremen hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein 10-jähriges Mädchen aus dem Landkreis Leer, das wegen einer Stoffwechselstörung schwerst hirngeschädigt ist und täglich epileptische Krampfanfälle erleidet. Der Kinderarzt hatte bestätigt, dass das Mädchen nicht auf optische Reize reagiere und die Augen überwiegend geschlossen halte oder nur kleine Sehschlitze öffne. Sofern sie die Augen aufreiße,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 04.04.2017
- 26 U 88/16 -

Kind hat nach ärztlichen Behandlungsfehlern bei der Geburtshilfe Anspruch auf 250.000 Euro Schmerzensgeld

Verspätet durchgeführte Sectio aufgrund mehrerer Behandlungsfehler führt bei Säugling zu schweren hypoxischen Hirnschäden

Einem Kind kann ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro zuzusprechen sein, nachdem es nach einer - aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler - verspätet durchgeführten Sectio mit schweren hypoxischen Hirnschäden geboren wurde und deswegen dauerhaft unter schweren Entwicklungs­störungen zu leiden hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit weitgehend das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Paderborn.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der heute neun Jahre alte Kläger aus dem Kreis Höxter wurde im Oktober 2007 im beklagten Krankenhaus in Paderborn unter geburtshilflicher Betreuung zweier mitverklagter Ärzte geboren. Nach einem mehrstündigen Aufenthalt im Kreißsaal, in dem die Kindesmutter und das ungeborene Kind u.a. zeitweise durch eine Cardiotocographie (CTG) überwacht... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 11.08.2015
- B 9 BL 1/14 R -

Schwerst hirngeschädigte Kinder werden nicht länger vom Blindengeld ausgeschlossen

Kriterium der spezifischen Sehstörung als Voraussetzung für Anspruch auf Blindengeld nicht praktikabel

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass auch schwerst Hirngeschädigte, die nicht sehen können, Anspruch auf Blindengeld haben. Anders als bisher entschieden, ist hierfür nicht mehr erforderlich, dass ihre Beeinträchtigung des Sehvermögens noch deutlich stärker ausgeprägt ist als die Beeinträchtigung sonstiger Sinneswahrnehmungen wie zum Beispiel Hören oder Tasten (sogenannte spezifische Störung des Sehvermögens).

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der heute 10-jährige Kläger erlitt bei seiner Geburt (2005) wegen einer Minderversorgung mit Sauer-stoff schwerste Hirnschäden, die unter anderem zu einer schweren mentalen Retardierung mit Intelligenzminderung geführt haben. Der Entwicklungsstand des Klägers entspricht nur dem eines ein- bis viermonatigen Säuglings. Seine kognitive Wahrnehmungsfähigkeit... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 08.07.2015
- 5 U 28/15 -

Hirnschaden: Krankenhaus haftet zu 100 % für schwere Folgen eines Verkehrsunfalls

Verantwortung des Unfallverursachers wegen Behandlungsfehler des Krankenhauses nachrangig

Das Oberlandesgerichts Oldenburg hat ein Krankenhaus zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 265.000 Euro an den Haft­pflicht­versicherer eines Unfallverursachers verurteilt. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hatte das Krankenhaus einen schweren Hirnschaden des Patienten zu verantworten, weshalb bei wertender Betrachtung der von der Haft­pflicht­versicherung zu verantwortende Ver­ursachungs­beitrag vollständig hinter dem des beklagten Krankenhauses zurücktritt.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war Haftpflichtversicherer eines Pkw, der im April 2009 in einen schweren Unfall verwickelt war. Der Fahrer des Pkw erfasste beim Überholen auf der Landstraße ein entgegenkommendes Krad. Das Krad kam von der Straße ab und prallte gegen einen Baum. Dessen Fahrer, ein 42jähriger Mann, erlitt durch den Zusammenstoß eine beidseitige Rippenserienfraktur... Lesen Sie mehr




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