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Samstag, 7. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Happy Slapping“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 17.02.2010
- 2 K 229/10 -

Handgreiflichkeiten zwischen Mitschülern mit dem Handy gefilmt – Zweiwöchiger Unterrichtsausschluss rechtmäßig

Fehlverhalten darf zum Schutz des Schulfriedens nicht sanktionslos bleiben

Ein Schüler, der eine handgreifliche Auseinandersetzung seiner Mitschüler filmt und das Video anschließend bei Youtube veröffentlichen lässt, darf vom Schulleiter vom Unterricht suspendiert werden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte nach den Feststellungen des Schulleiters hatte ein 14-jähriger Gymnasiast (im Folgenden: Antragsteller) mit einem Handy aus ca. 10 bis 15 Metern Entfernung lachend gefilmt, wie zwei Mitschüler einen weiteren Mitschüler nach dem Schulunterricht von zwei Seiten schubsten, gegen den Oberkörper stießen und ins Gesicht „langten“. Als eine Person den Tätern zurief, sie mögen aufhören, entgegnete der Antragsteller während des Filmens laut: „Macht doch weiter“. Zwei Tage später zeigte er anderen das Video vor der Chemiestunde; es wurde über Bluetooth auf das Handy eines Mitschülers überspielt und noch am am selben Tag bei... Lesen Sie mehr

Landgericht Lüneburg, Urteil vom 15.12.2006
- 4 S 59/06 -

Suspendierung vom Schulunterricht wegen „Happy-slapping“ zulässig

Schulleitung muss Schüler so gut es geht vor Gewalttätigkeiten schützen

Ein Schüler, der eine Prügelei zwischen Mitschülern provoziert, diese dann mit der Handy-Kamera filmt und die gefilmten Sequenzen anschließend an andere Mitschüler verschickt, darf wegen Fehlverhaltens von der Schule suspendiert werden. Dies entschied das Landgericht Lüneburg.

Im zugrunde liegenden Fall kam es auf einem Schulgelände eines Privatgymnasiums zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen Mitschülern, bei der ein Schüler zu Fall kam. Der Sohn der späteren Kläger sah bei der Auseinandersetzung zu und filmte die Situation ausschnittweise mit seinem Handy. Die gefilmten Sequenzen verschickte er anschließend weiter. Die Schule suspendierte den... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 02.12.2005
- VG 3 A 930.05 -

"Happy Slapping" darf mit Unterrichtsausschluss geahndet werden

Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag eines 16-jährigen Oberschülers gegen seinen zeitweiligen Unterrichtsausschluss zurückgewiesen.

Der Antragsteller hatte nach den Feststellungen des Schulleiters während des Sportunterrichts ohne nachvollziehbaren Anlass einen Mitschüler misshandelt, indem er diesem unvermittelt mit der Hand kräftig in den Nacken schlug und ihn bei einem sich daraus entwickelnden Gerangel wiederholt mit der Hand ins Gesicht schlug. Daraufhin beschloss die Klassenkonferenz, ihn für zehn Tage vom... Lesen Sie mehr



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