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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Händlergebühr (bei Rundfunkgebühren)“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 08.05.2008
- 2 S 700/07 -

Sonderverkaufsaktion eines Lebensmitteldiscounters mit originalverpackten Radio- und Fernsehgeräten löst keine Rundfunkgebührenpflicht aus

Verwaltungsgerichtshof ändert seine bisherige Rechtsprechung

Bietet ein Lebensmitteldiscounter im Rahmen von Sonderaktionen Radio- und Fernsehgeräte originalverpackt zum Kauf an, so muss er hierfür keine Rundfunkgebühren zahlen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden und auf die Berufung des Lebensmitteldiscounters einen Gebührenbescheid des Südwestrundfunks (SWR) aufgehoben.

Ein Lebensmitteldiscounter führte in seinen Filialen in Baden-Württemberg in den Jahren 2001, 2002 und 2003 mehrere Sonderaktionen durch, bei denen es originalverpackte Radio- und Fernsehgeräte anbot. Die Möglichkeit einer Vorführung oder Prüfung bestand im Laden nicht. Der SWR sah ihn unter Berufung auf die bisherige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs insoweit als Rundfunkteilnehmer an und setzte Rundfunkgebühren in Höhe von ca. 35.000 € fest. Widerspruch und Klage des Lebensmitteldiscounters gegen den Gebührenbescheid blieben zunächst erfolglos. Der Verwaltungsgerichtshof hat seine Rechtsprechung nunmehr geändert und der Klage des Lebensmitteldiscounters stattgegeben.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 20.02.2008
- 3 K 4218/06 -

Autohändler muss nur für ein Autoradio Rundfunkgebühren bezahlen

Weitere Geräte in Vorführwagen oder Fahrzeugen mit "roten Kennzeichen" bleiben gebührenfrei

Ein Autohändler muss nicht für alle Radiogeräte in Kraftfahrzeugen, die Kunden zum Verkauf vorgeführt oder von diesen Probe gefahren werden, Rundfunkgebühren bezahlen. Die Rundfunkgebührenpflicht ist vielmehr bei Entrichtung der Gebühren für ein Autoradio auch für andere Geräte in Vorführwagen mit dieser sogenannten Händlergebühr abgegolten. Das gilt auch für Radios in Fahrzeugen, die im Rahmen des Fahrzeughandels üblicherweise mit roten Kennzeichen vorübergehend in Betrieb gesetzt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden und auf die Klage eines Autohauses den Rundfunkgebührenbescheid (in Höhe von 1.279,99 €) des Südwestrundfunks - SWR - aufgehoben.

Die klagende Firma, ein Autohaus, bezahlt seit 1976 für alle in ihren Fahrzeugen eingebauten Radiogeräte in Anlehnung an die für Radio- und Fernsehhändler bestehende Rechtslage eine Rundfunkgebühr (sogenannte Händlergebühr oder Händlerprivileg). Mit Gebührenbescheid vom 04.08.2006 setzte der SWR zudem für die im Autohaus vorgehaltenen roten Kennzeichen zusätzlich Rundfunkgebühren (für... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.01.2008
- 7 A 11058/07.OVG -

Gebrauchtwagenhändler müssen für Autoradios Rundfunkgebühren bezahlen

Gebrauchtwagenhändler müssen für die Radiogeräte in ihren zum Verkauf bereit gehaltenen Fahrzeugen Rundfunkgebühren zahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Südwestrundfunk (SWR) erhob beim Kläger, einem Gebrauchtwagenhändler, für alle in seinen Fahrzeugen eingebauten Radiogeräte in Anlehnung an die für Radio- und Fernsehnhändler bestehende Rechtslage eine Rundfunkgebühr (sogenannte Händlergebühr) sowie für das im Betrieb des Klägers vorgehaltene rote Kennzeichen eine weitere Gebühr. Der hiergegen gerichteten Klage gab das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 26.06.2007
- 1 K 1818/06.KO -

Kfz-Händler muss keine Rundfunkgebühr zahlen

Allein der Umstand, dass ein Autohändler im Besitz eines roten Nummernschildes ist, rechtfertigt nicht die Erhebung von Rundfunkgebühren. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Der Kläger führt einen Kraftfahrzeughandel im Landkreis Mayen-Koblenz. Im April 2006 besuchte ein GEZ-Gebührenbeauftragter den Betrieb. Da der Kläger die Anmeldung von Rundfunkgeräten verweigerte, bat der Gebührenbeauftragte um „Zwangsanmeldung einer Hörfunk-Händlergebühr und einer Hörfunkgebühr für rote Kennzeichen seit Gewerbeanmeldung 12/1992”. Mit Gebührenbescheid vom 4. August... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.03.2007
- 19 A 377/06, 19 A 378/06, 19 A 379/06 -

Keine Rundfunkgebührenpflicht für Fernseher und Radios, die in Lebensmittelfilialen zum Kauf angeboten werden

Geräte werden nicht zum Empfang bereit gehalten

Lebensmittelketten sind nicht rundfunkgebührenpflichtig für Radio- und Fernsehgeräte, die sie nicht zur Vorführung aufstellen, sondern ihren Kunden ausschließlich zum Kauf anbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit drei Urteilen entschieden. Er wies damit die Berufungen des WDR gegen entsprechende Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zurück.

Die Urteile betreffen drei Musterklagen der Firmen Aldi, Kaisers/Tengelmann und Plus. Der WDR hatte für je ein Radio, das die Klägerinnen in einer ihrer Filialen verkauft hatten, Rundfunkgebühren in Höhe von monatlich 5,32 € erhoben. Der WDR meint, die Lebensmittelketten müssten für die Geräte Rundfunkgebühren zahlen, die sie in ihren Filialen anbieten, auch wenn die Geräte nicht eingeschaltet... Lesen Sie mehr