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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Haarlänge“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 26.05.1994
- 510 C 705/94 -

1.000,- DM Schmerzensgeld wegen Kurzhaarschnitt nach fehlerhafter Dauerwellenbehandlung

Reaktive depressive Verstimmungen

Eine Kundin, die sich nach einer unsachgemäßen Dauerwellenbehandlung die Haare kurz schneiden lassen muss, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall sollte ein Friseur einer Kundin eine Dauerwelle legen - doch die Dauerwellenbehandlung wurde unsachgemäß ausgeführt. Die Haare waren nach der Behandlung derart kaputt, dass die Kundin sie kurz abschneiden musste.Das Amtsgericht Hannover verurteilte den Friseur zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 1.000,- DM. Dies sei angemessen, weil die Kundin reaktive depressive Verstimmungen wegen des Verlustes der Haare erlitten habe, was eine Körperverletzung darstelle.Die Kundin sei mangelhaft aufgeklärt worden, stellte das Gericht fest. Der Friseur hätte seine Kundin auf die nahe... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 08.08.2001
- 141 C 5/01 -

500,- DM Schmerzensgeld wegen misslungener Dauerwellenbehandlung

Dauerwellenbehandlung war Körperverletzung

Wenn der Friseur die Dauerwelle verpfuscht, muss er unter Umständen Schmerzensgeld zahlen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall ließ sich eine Frau beim Friseur eine Dauerwelle anfertigen. Ihr Haar hatte die stattliche Länge von ca. 65 Zentimeter. Nach der Friseurbehandlung brachen ihre Haare unterhalb der Kopfhaut ab.Sie bemängelte das Fehlen einer sachgemäßen Diagnose, einer Vor- oder Nachbehandlung und die Verwendung falscher Dauerwickler, Haftgummis sowie einer... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02.03.2006
- BVerwG 2 C 3.05 -

Ministerieller "Haar-Erlass" ist unwirksam

Anordnung "Haare in Hemdkragenlänge" ist für Polizisten unverhältnismäßig

Ein ministerieller Erlass, der uniformierten Polizisten vorschreibt, dass sie ihre Haare in "Hemdkragenlänge" tragen müssen, ist mit dem grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht der Beamten nicht vereinbar. Dies hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden.

Der Kläger, ein Polizeivollzugsbeamter, trug seine Haare in einer Form, die weit über den Hemdkragen reichte. Nachdem das Innenministerium des beklagten Landes für das Erscheinungsbild der Polizei u.a. bestimmt hatte, dass eine deutlich über den Hemdkragen reichende Haarlänge bei (männlichen) uniformierten Polizeibeamten mit dem geforderten korrekten Erscheinungsbild nicht vereinbar sei, wurde dem Kläger... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 27.01.2005
- 6 K 1697/04.KO -

Kein Zopf im Polizeidienst

Männliche Polizeivollzugsbeamte, die einen Zopf tragen, müssen auf entsprechende Weisung ihr Haar auf Hemdkragenlänge kürzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der 26-jährige Kläger ist Polizeikommissar zur Ausbildung und wird im unifor­mierten Dienst eingesetzt. Bis zum Oktober 2003 trug er seine Haare während des Dienstes stirnfrei in Form eines am Hinterkopf angesetzten Pferdeschwanzes, der mit einer Länge von ca. 5 cm über den Hemdkragen reichte. Der Leiter der Bereitschaftspolizei forderte nach vorheriger Mahnung den Kläger auf, sein... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.05.2004
- 2 A 10239/04.OVG -

Kein Pferdeschwanz für Polizeibeamte

Ein uniformierter Polizeibeamter darf seine Haare nicht in Form eines schulterlangen Pferde­schwanzes tragen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Gerade die uniformierten Angehörigen der Polizei müssten so auftreten, dass ihr Auftrag in den Augen der Bürger glaubhaft verkörpert werde. Überlange Haare stießen in weiten Kreisen der Bevölkerung auf geringe Akzeptanz oder gar Ablehnung. Dies erschwere die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben.Ein uniformierter Polizeibeamter darf seine Haare nicht in Form eines schulterlangen Pferde­schwanzes... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.01.1999
- BVerwG 2 C 11.98 -

Haartracht und Ohrschmuck männlicher Polizeibeamter

Die Klage eines bayerischen Polizeibeamten gegen Anordnungen seines Dienststellenleiters, die Haare bis auf Hemdkragenlänge zu kürzen und während der Dienstzeit keinen Ohrschmuck zu tragen, hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg.

Der an einem Bildschirmarbeitsplatz in der Einsatzzentrale des Münchener Polizeipräsidiums beschäftigte uniformierte Beamte hatte geltend gemacht, die Anordnungen griffen ohne sachliche Rechtfertigung in seine grundrechtlich geschützte Privatsphäre ein. Das Verwaltungsericht München gab ihm Recht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hingegen wies die Klage ab. Das Bundesverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr