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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gleitzeit“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.01.2009
- 6AZR 78/08 -
Keine Zeitgutschrift bei Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter während der Gleitzeit
Staat muss ehrenamtliche Richter angemessen entschädigen
Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes dürfen von Arbeitnehmern, denen ein Arbeitszeitmodell Zeitsouveränität einräumt, ohne Verstoß gegen das gesetzliche Benachteiligungsverbot verlangen, staatsbürgerliche Pflichten und damit auch eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter soweit wie möglich außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Dafür müssen diese Arbeitnehmer auch Gleitzeit in Anspruch nehmen, ohne von ihrem Arbeitgeber einen Stundenausgleich zu erhalten. Es ist in erster Linie Aufgabe des Staates, den ehrenamtlichen Richtern eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung zu gewähren.
§ 29 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) verpflichtet die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Zuständigkeitsbereich der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) nicht dazu, Arbeitnehmern, die ihr Amt als ehrenamtliche Richter zu einer Zeit ausüben, in der sie nach einem für das Arbeitsverhältnis geltenden flexiblen Arbeitszeitmodell Gleitzeit in Anspruch nehmen können, eine Zeitgutschrift zu gewähren. Eine solche Gutschrift hat nur für die in die Kernarbeitszeit fallende Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter zu erfolgen. Diese tarifliche Bestimmung steht im Einklang mit § 616 BGB und verletzt weder das in §§ 26 ArbGG,... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.07.2005
- 1 AZR 133/04 -
Streikteilnahme während Gleitzeit: Arbeitgeber darf den Lohn nicht kürzen
Arbeitgeber dürfen Beschäftigten, die in Gleitzeit arbeiten, für die Teilnahme an Streiks keinen Lohn abziehen, wenn sie sich im Zeiterfassungssystem abgemeldet haben. Wer sich aus dem Zeiterfassungssystem abgemeldet habe, streike im rechtlichen Sinne nicht. Dies hat das Bundesarbeitsgerichts entschieden.
Ein Arbeitnehmer, der an einer Streikkundgebung teilnimmt, nachdem er sich im Rahmen einer betrieblichen Gleitzeitregelung zulässigerweise aus dem Zeiterfassungssystem abgemeldet hat, streikt im Rechtssinne nicht. Streik ist die Vorenthaltung der während der Dauer der Streikteilnahme geschuldeten Arbeitsleistung. Der Arbeitnehmer, der entsprechend einer betrieblichen Regelung die Lage... Lesen Sie mehr
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