wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Montag, 9. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.01.2009
6AZR 78/08 -

Keine Zeitgutschrift bei Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter während der Gleitzeit

Staat muss ehrenamtliche Richter angemessen entschädigen

Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes dürfen von Arbeitnehmern, denen ein Arbeitszeitmodell Zeitsouveränität einräumt, ohne Verstoß gegen das gesetzliche Benachteiligungsverbot verlangen, staatsbürgerliche Pflichten und damit auch eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter soweit wie möglich außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Dafür müssen diese Arbeitnehmer auch Gleitzeit in Anspruch nehmen, ohne von ihrem Arbeitgeber einen Stundenausgleich zu erhalten. Es ist in erster Linie Aufgabe des Staates, den ehrenamtlichen Richtern eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung zu gewähren.

§ 29 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) verpflichtet die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Zuständigkeitsbereich der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) nicht dazu, Arbeitnehmern, die ihr Amt als ehrenamtliche Richter zu einer Zeit ausüben, in der sie nach einem für das Arbeitsverhältnis geltenden flexiblen Arbeitszeitmodell Gleitzeit in Anspruch nehmen können, eine Zeitgutschrift zu gewähren. Eine solche Gutschrift hat nur für die in die Kernarbeitszeit fallende Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter zu erfolgen. Diese tarifliche Bestimmung steht im Einklang mit § 616 BGB und verletzt weder das in §§ 26 ArbGG, 45 Abs. 1a DRiG geregelte Benachteiligungsverbot für ehrenamtliche Richter noch - bei Teilzeitarbeit - das Verbot der Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer gem. § 4 Abs. 1 TzBfG.

Sachverhalt

Die Klägerin nahm am 1. Juni 2006, einem Donnerstag, ihr Amt als ehrenamtliche Richterin beim Landesarbeitsgericht von 8.30 bis 15.00 Uhr wahr. Die Fahrzeit von ihrem Wohnort zum Gericht und zurück war 30 Minuten länger als zu ihrer Arbeitsstelle bei dem beklagten Landkreis, bei dem sie mit einer Arbeitszeit von 35 Stunden/Woche in Teilzeit beschäftigt ist. Für Donnerstag hatten die Parteien jeweils eine Normalarbeitszeit von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr und eine Kernarbeitszeit von 4 Stunden zwischen 9.00 Uhr und 14.00 Uhr vereinbart. Der Landkreis hat der Klägerin für den 1. Juni 2006 auf deren Arbeitszeitkonto vier Stunden gutgeschrieben. Mit ihrer Klage hat die Klägerin eine Gutschrift von drei weiteren Arbeitsstunden auf ihrem Arbeitszeitkonto verlangt.

BAG weist Klage ab

Der Senat hat - anders als die Vorinstanzen - die Klage abgewiesen. Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes dürfen von Arbeitnehmern, denen ein Arbeitszeitmodell Zeitsouveränität einräumt, ohne Verstoß gegen das gesetzliche Benachteiligungsverbot verlangen, staatsbürgerliche Pflichten und damit auch eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter soweit wie möglich außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Dafür müssen diese Arbeitnehmer auch Gleitzeit in Anspruch nehmen, ohne von ihrem Arbeitgeber einen Stundenausgleich zu erhalten. Es ist in erster Linie Aufgabe des Staates, den ehrenamtlichen Richtern eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung zu gewähren.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 09/09 des BAG vom 22.01.2009

Vorinstanz:
  • Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.09.2007
    [Aktenzeichen: 26 Sa 577/07]
Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: ehrenamtlicher Richter | Richterin | Gleitzeit | öffentlicher Dienst

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7320 Dokument-Nr. 7320

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7320

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH