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Amtsgericht Oberhausen, Urteil vom 09.07.2013
- 34 C 94/12 -
Wohnungseigentümergemeinschaft darf mehrheitlich nicht Aufstellen von Findlingen auf Rasenfläche beschließen
Aufstellen stattlicher Findlinge stellt bauliche Veränderung dar und bedarf daher einstimmigen Beschluss
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf das Aufstellen von Findlingen auf einer Rasenfläche nicht mehrheitlich beschließen. Da das Aufstellen von stattlichen Findlingen eine bauliche Veränderung darstellt, bedarf es eines einstimmigen Beschlusses. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Oberhausen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Um zu verhindern, dass eine Rasenfläche unbefugt als Parkplatz benutzt wird, beschloss eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Oktober 2012 das Aufstellen von Findlingen. Ein Wohnungseigentümer war jedoch gegen diesen Beschluss und erhob daher Klage. Seiner Meinung nach, sei das Auslegen von Findlingen eine bauliche Veränderung, so dass ein einstimmiger Beschluss notwendig sei.Das Amtsgericht Oberhausen folgte der Ansicht des Wohnungseigentümers. Der Mehrheitsbeschluss zur Aufstellung der Findlinge sei unwirksam gewesen, da eine bauliche Veränderung grundsätzlich der Zustimmung... Lesen Sie mehr
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