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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 28.09.2022
- 5 LB 59/20, 5 LC 202/17,5 LC 206/17, 5 LC 207/17, 5 LC 208/17, u.a. -
Klagen auf Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung niedersächsischer Beamter erfolglos
Keine Entschädigungszahlungen wegen altersdiskriminierenden Besoldung
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Berufungen gegen eine Vielzahl von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg zurückgewiesen, mit denen diese Klagen niedersächsischer Beamter auf Zahlung von Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung abgewiesen hatten.
Bis Ende des Jahres 2016 richtete sich die Besoldung von niedersächsischen Beamten nach sog. Dienstaltersstufen. Dabei bildete das in Abhängigkeit vom Lebensalter bestimmte Besoldungsdienstalter den Anknüpfungspunkt für die erstmalige Zuordnung eines Beamten zu einer Besoldungsstufe. Der Europäische Gerichtshof sah mit Urteil vom 8. September 2011 eine Vergütung nach dem Lebensalter im Bereich der Tarifbeschäftigten (Arbeitnehmer) als unionsrechtswidrig an. Nachfolgend stellte er mit Urteil vom 19. Juni 2014 die Unionsrechtswidrigkeit von an das Lebensalter anknüpfenden Besoldungssystemen für Beamte fest. Daraufhin änderte das Land Niedersachsen... Lesen Sie mehr