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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 24.04.2017
- 12 S 2216/14 -
Eingehung einer im Ausland wirksamen Zweitehe rechtfertigt nicht Rücknahme der Einbürgerung
Kein Verstoß gegen Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
In der Eingehung einer im Ausland wirksamen Zweitehe liegt kein Verstoß gegen das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die Rücknahme der Einbürgerung wegen der Zweitehe ist daher unzulässig. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein syrischer Staatsangehöriger im April 2008 eine deutsche Staatsangehörige geheiratet hatte, wurde er im Oktober 2010 unter Beibehaltung der syrischen Staatsbürgerschaft eingebürgert. Er bekannte sich dabei zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Im Dezember 2013 kam es jedoch zur Rücknahme der Einbürgerung, da die zuständige Behörde erfuhr, dass der Deutsch-Syrer im Juni 2008 in Syrien seine Cousine geheiratet hatte. Hintergrund dessen war, dass eine frühere außereheliche Affäre zwischen beiden bekannt wurde. Die Heirat diente allein zum Schutz der Cousine vor der Reaktion der syrischen... Lesen Sie mehr
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