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Donnerstag, 12. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dreifachname“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 18.12.2015
- 6 UF 94/15 -

Wunsch des minderjährigen Kindes auf Führen eines Doppelnamens nach Adoption ist bei baldiger Volljährigkeit zu entsprechen

Keine Gefahr eines Dreifach-Namens aufgrund Eheschließung

Wünscht sich ein minderjähriges Kind nach der Adoption einen Doppelnamen aus seinem bisherigen Familiennamen und seinem neuen Familiennamen, so ist dies grundsätzlich zu entsprechen, wenn das Kind wenige Wochen nach der Adoption volljährig wird. Die Gefahr eines Dreifach-Namens bei Eheschließung ist durch § 1355 Abs. 4 BGB nicht gegeben. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein minderjähriges, weibliches Kind nach der Adoption neben seinem neuen Familiennamen auch den alten Familiennamen tragen. Es war bereits 17 Jahre alt und sollte in wenigen Wochen volljährig werden. Das Kind wollte mit dem Doppelnamen zum Beispiel für künftige Bewerbungen die Zuordnung seiner früher erteilten Schulzeugnisse gewährleisten und an sein bisheriges Auftreten am Gymnasium, in seinem sonstigen Bekanntenkreis und in von ihm genutzten sozialen Netzwerken anknüpfen. Das Amtsgericht Kandel lehnte einen Doppelnamen ab. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Kindes.... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 04.11.2014
- 5 C 14.2016 -

Kinder dürfen in der Regel keinen aus Namen der Eltern gebildeten Doppelnamen führen

Verhinderung der Bildung von Namensketten in den folgenden Generationen

Es ist grundsätzlich unzulässig, dass Kinder einen aus den Namen der Eltern gebildeten Doppelnamen führen. Denn dadurch soll verhindert werden, dass es in den folgenden Generationen zur Bildung von Namensketten kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungs­gerichts­hofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Eltern eines etwa vier Jahre alten gemeinsamen Kindes im Juli 2013 geheiratet hatten, wollten sie, dass ihr Kind sowohl den Familiennamen des Vaters als auch den Familiennamen der Mutter führte. Seit der Geburt des Kindes führte es den Familiennamen der Mutter. Nach der Heirat entschied sich der Vater zur Fortführung seines Familiennamens.... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 05.05.2009
- 1 BvR 1155/03 -

BVerfG bestätigt Verbot von Dreifachnamen bei Eheschließung

Gesetzliche Beschränkung auf "Ehedoppelnamen" mit dem Grundgesetz vereinbar

Wenn bei der Heirat ein Ehepartner bereits einen Doppelnamen hat, kann er diesem nicht den Namen des zukünftigen Ehepartners hinzufügen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit das gesetzliche Verbot des "Dreifachnamens" bestätigt.

Die Regelung des § 1355 Absatz 4 BGB sieht vor, dass Ehegatten bei der Eheschließung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt einen gemeinsamen Familiennamen und damit Ehenamen bestimmen sollen. Dabei können sie zwischen dem Geburtsnamen oder den bisher geführten Namen der Frau oder des Mannes wählen. Wählen sie keinen gemeinsamen Ehenamen, trägt jeder Ehegatte nach der Eheschließung seinen Namen... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 14.10.2008
- C-353/06 -

Deutschland muss Doppelnachnamen, die für im EU-Ausland geborene Kinder eingetragen wurden, anerkennen

EuGH zur Anerkennung eines im Wohn- und Geburtsmitgliedstaat eingetragenen Doppelnamens

Deutschland kann seinen Staatsbürgern nicht die Anerkennung des Nachnamens verweigern, der im Geburts- und Wohnsitzmitgliedstaat bereits eingetragen wurde. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Leonard Matthias Grunkin-Paul wurde am 27. Juni 1998 in Dänemark als Kind von Frau Paul und Herrn Grunkin geboren, die damals miteinander verheiratet waren und beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Leonard Matthias besitzt ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit und lebt seit seiner Geburt in Dänemark. Sein Nachname, der aus den Nachnamen seines Vaters und seiner Mutter... Lesen Sie mehr