Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Domaingrabbing“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Domaingrabbing“ veröffentlicht wurden
Landgericht München I, Urteil vom 04.04.2006
- 33 O 15828/05 -
Fremde, "freigewordene" Domain darf nicht für Sexseiten missbraucht werden
Neue Schlappe für Münchner Domain-Greifer
Ein Münchner, dem die "Zwischennutzung" fremder bei der Registrierungsbehörde DENIC frei gewordener Domainnamen kürzlich in einem einstweiligen Verfügungsverfahren verboten worden war, unterlag in einem ähnlich gelagerten Fall nun auch in einem Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht München I.
Diesmal ging es um den Webauftritt eines Theaters, dessen Domainadresse aus ungeklärten Gründen frei und umgehend vom Beklagten für sich registriert wurde. Statt der gewohnten Hinweise auf das mehrfach prämierte Programm des Theaters erschien dort zunächst der Text: "Diese Domain steht zum Verkauf frei! Haben Sie Interesse?" Später wurden Besucher der Domain nach dem Zufalls-prinzip auf verschiedene kostenpflichtige Seiten, teils mit pornografischen Inhalten, umgeleitet.Zwar ließ sich im Prozess nicht mehr klären, ob der Beklagte bereits beim Freiwerden der Domainadresse aktiv "mitgewirkt" hatte. Die für Wettbewerbsrecht zuständige 33.... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Domaingrabbing“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »