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Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 07.02.2013
- 4 KN 1/12 -
OVG Schleswig erklärt Lübecker Bettensteuer auf Beherbergungen für rechtmäßig
Erhebung der Bettensteuer bei nichtberuflicher Übernachtung in Beherbergungsbetrieben
Die in Lübeck seit Januar 2012 erhobene Übernachtungssteuer auf Beherbergungen (sog. Bettensteuer) ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Schleswig.
In dem vorzuliegenden Streitfall verlangte die Antragstellerin, eine Hotelbetreiberin, die entsprechende Satzung der Stadt Lübeck bezüglich der Bettensteuer für unwirksam zu erklären. Die Bettensteuer wird von der Stadt Lübeck als indirekte, auf die Gäste abwälzbare Steuer in Höhe von 5 % des Übernachtungspreises von den Betreibern von Beherbergungsbetrieben erhoben, sofern Übernachtungen der Gäste nicht beruflich bedingt sind. Den Einwänden der Antragstellerin, dass die Bettensteuer mit der Umsatzsteuer gleichartig und damit verfassungswidrig sei und dass die Satzung den Hoteliers eine unverhältnismäßige Mitwirkung bei der Steuererhebung auferlege, ist das Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt. ... Lesen Sie mehr