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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Barunterhalt“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.09.2020
- XII ZB 499/19 -

BGH: Erklärung des Unter­halts­pflichtigen zur unbegrenzten Leistungsfähigkeit schließt nicht Auskunftsanspruch des Kindes aus

Bei Kindesunterhalt kommt es auf konkretes Einkommen des Unter­halts­pflichtigen an

Der Auskunftsanspruch des Kindes gegen den bar­unterhalts­pflichtigen Elternteil wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Unter­halts­pflichtige erklärt, er sei "unbegrenzt leistungsfähig". Vielmehr kommt es beim Kindesunterhalt, insbesondere bei Geltendmachung eines Mehrbedarfs, auf das konkrete Einkommen des Unter­halts­pflichtigen an. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall nahm ein etwa 9-jähriges Mädchen im Jahr 2018 Ihren Vater gerichtlich auf Auskunft über sein Einkommen in Anspruch. Das Kind lebte bei seiner Mutter, so dass der Vater zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet war. Der Kindesvater war der Meinung, nicht zur Auskunft verpflichtet zu sein. Er habe bereits erklärt, dass er "unbegrenzt leistungsfähig" sei. Sowohl das Amtsgericht als auch das Oberlandesgericht München hielten den Kindesvater weiter für auskunftspflichtig. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Rechtsbeschwerde des Kindesvaters.Der Bundesgerichtshof folgte den Entscheidungen... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.04.2019
- 13 UF 89/16 -

Keine quotale Unterhaltspflicht für beide Elternteile bei Be­treuungs­verhältnis von 45 % zu 55 %

Kein Vorliegen eines echten Wechselmodells

Bei einem Be­treuungs­verhältnis von 45 % zu 55 % liegt kein echtes Wechselmodell vor, bei denen beide Elternteile quotal für den Kindesunterhalt aufkommen. Vielmehr ist das Elternteil mit der geringeren Betreuungszeit allein bar­unterhalts­pflichtig. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Eltern eines etwa sechsjährigen Kindes im Jahr 2014 vor dem Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg um Kindesunterhalt. Die Eltern teilten sich die Betreuung des Kindes. So betreute die Mutter das Kind zu etwa 55 % und der Vater zu etwa 45 %. Der Kindesvater meinte nun, dass ein echtes Wechselmodell vorliege, bei dem beide Elternteile... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.09.2020
- 4 UF 176/19 -

Überlassung einer dem unterhalts­pflichtigen Elternteil gehörenden Wohnung mindert Barunterhaltsverpflichtung

Keine Erhöhung des laufenden Elementarunterhalts

Wird der Wohnbedarf eines Kindes durch die Überlassung einer dem unterhalts­pflichtigen Elternteil gehörenden Wohnung gedeckt, ist dies durch eine angemessene Herabstufung der für die Unterhaltshöhe maßgeblichen Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle zu berücksichtigen. Dies gilt jedenfalls, wenn der betreuende Elternteil keinen Ehegattenunterhalt geltend macht und der barunterhalts­pflichtige Elternteil keine Nutzungs­entschädigung für die Überlassung der Wohnung beansprucht. Die hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Die getrenntlebenden Eltern streiten um Unterhalt für die drei aus ihrer Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder. Die Mutter begehrt eine Erhöhung der derzeit mit 115 % des Mindestunterhalts festgelegten Unterhaltsverpflichtung des Vaters. Sie wohnt mit den Kindern in der vormaligen Ehewohnung. Diese gehört dem Vater zu 60 %; er hat seinen Anteil mietfrei überlassen. Eins der Kinder... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 04.12.2017
- 7 WF 1144/17 -

Behauptung eines Elternteils zum Zusammenleben mit minderjährigem Kind begründet Unzulässigkeit des vereinfachten Verfahrens zwecks Unterhaltszahlung

Richtigkeit der Behauptung ist im streitigen Verfahren zu klären

Das vereinfachte Verfahren zur Unterhaltszahlung für Minderjährige ist unzulässig, wenn der beanspruchte Elternteil behauptet, das Kind lebe in seinem Haushalt. Die Richtigkeit der Behauptung ist im streitigen Verfahren zu klären. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2017 beantragte ein Jugendamt beim Amtsgericht Nürnberg gegen den Vater eines minderjährigen Sohnes den zu zahlenden Mindestunterhalt im vereinfachten Verfahren festsetzen zu lassen. Das Gericht kam dem nach. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Vaters. Er führte an, dass das Kind hauptsächlich bei ihm lebe. Die Mutter sehe das... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 11.12.2015
- 13 UF 164/15 -

Erweiterter Umgang des bar­unterhalts­pflichtigen Elternteils rechtfertigt keine Kürzung der Unterhaltsbeträge unterhalb des Mindestunterhalts

Uneingeschränkte Unterhaltspflicht trotz erweiterten Umgangs

Ein erweiterter Umgang des bar­unterhalts­pflichtigen Elternteils rechtfertigt nicht die Kürzung der Unterhaltsbeträge unterhalb des Mindestunterhalts. Vielmehr bleibt er uneingeschränkt unterhaltspflichtig. Reduziert er aufgrund des erweiterten Umgangs seine Erwerbstätigkeit, so sind ihm grundsätzlich fiktive Einkünfte bis zum Mindestunterhalt anzurechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verpflichtete das Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee im April 2015 einen Vater zweier minderjähriger Kinder zur Zahlung von Mindestunterhalt. Da der Kindsvater nur einer Teilzeitbeschäftigung nachging, rechnete das Gericht fiktive Einkünfte hinzu. Seiner Ansicht nach sei der Kindsvater nämlich fähig gewesen eine Vollzeittätigkeit aufzunehmen. Dem widersprach... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 18.08.2014
- 10 WF 50/14 -

Durch Jugendamtsurkunde titulierter Unterhaltsanspruch fällt mit Heirat der Kindseltern weg

Erklärter Voll­streckungs­verzicht beseitigt nicht Rechts­schutz­bedürfnis für Voll­streckungs­abwehr­klage

Ist der Kindsvater durch eine Jugendamtsurkunde verpflichtet Barunterhalt zu zahlen, so erlischt die Unterhaltspflicht mit der Heirat der Kindseltern. Nach der Trennung der Eheleute lebt der Bar­unterhalts­anspruch aus der Jugendamtsurkunde nicht wieder auf. Um sich gegen eine drohende unzulässige Zwangsvollstreckung zu wehren, kann der Vater eine Voll­streckungs­abwehr­klage erheben. In diesem Zusammenhang sei ein erklärter Voll­streckungs­verzicht unerheblich. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vater eines Sohns verpflichtete sich im Juni 2001 durch eine Jugendamtsurkunde zur Zahlung eines Barunterhalts. Ein Jahr später heirateten die Kindseltern. Nachdem es im September 2010 zu einer Trennung der Eheleute kam, wurde der Vater aufgefordert wieder den Barunterhalt zu zahlen. Zugleich wurde im Falle der Nichtzahlung die Zwangsvollstreckung... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.03.2014
- XII ZB 234/13 -

Kosten für erweitertes Umgangsrecht kann zur Reduzierung der Bar­unterhalts­zahlung führen

Erweitertes Umgangsrecht muss einer Mitbetreuung gleichen

Gleicht ein erweitertes Umgangsrecht einer Mitbetreuung, so können die dadurch entstehenden Kosten zu einer Reduzierung der Bar­unterhalts­zahlung führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der Vater einer minderjährigen Tochter aufgrund der ihm durch das erweiterte Umgangsrecht entstehenden Zusatzkosten weniger Kindesunterhalt zahlen musste. Das erweiterte Umgangsrecht begründete sich dadurch, dass sich die Tochter an sieben von vierzehn Tagen beim Vater aufhielt.Während das Amtsgericht... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.03.2008
- XII ZR 150/05 -

Kosten für ganztägigen Kindergartenbesuch begründen Mehrbedarf des Kindes

Nur halbtägiger Aufenthalt muss vom laufenden Kindesunterhalt bezahlt werden

Wer Unterhalt für das beim anderen Elternteil lebende Kind zahlen muss, muss auch Zusatzkosen übernehmen, die durch einen Ganz­tags­kinder­garten entstehen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter führten aus, dass der Regelunterhalt nur einen Halb­tags­kinder­garten­platz umfasst. Die Mehrausgaben für einen Ganztagsplatz stellen so genannten Mehrbedarf dar.

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Beitrag für den ganztägigen Kindergartenbesuch einen Mehrbedarf des Kindes begründet und der barunterhaltspflichtige Elternteil hierfür aufzukommen hat.Der Beklagte ist der Vater der am 21. August 2001 nichtehelich geborenen Klägerin. Er ist verheiratet und hat noch drei eheliche Kinder. Durch Jugendamtsurkunde... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 26.10.2006
- 15 UF 64/06 -

Kindesunterhalt: Sechs Übernachtungen beim Vater bleiben ohne Bedeutung für die Unterhaltspflicht

Kürzung des Barunterhalts erst bei gleichwertigen Betreuungsleistungen

Ein Vater muss allein für den Unterhalt seiner Kinder aufkommen, wenn diese in weniger als 25 Prozent der Nächte bei ihm schlafen und er sie gelegentlich nach der Schule betreut. Nur wenn beide Eltern etwa die Hälfte der Betreuung übernehmen, wird der Unterhalt anteilig verrechnet. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.

Im Fall hatten die Eltern vereinbart, dass die Kinder bei der Mutter ihren Lebensmittelpunkt haben. Beim Vater waren sie an jedem zweiten Wochenende von Freitag nach der Schule bis Montag zur Schule. Ferner verbrachten sie in den Wochen dazwischen am Montag nach der Schule bis 18.00 Uhr und an jedem Mittwoch nach der Schule bis 18.00 Uhr Zeit beim Vater.Da die Kinder so... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.02.2007
- XII ZR 161/04 -

Kindesunterhalt bei abwechselnder Betreuung eines Kindes durch beide Elternteile

Welcher Elternteil hat das "Schwergewicht der Kinderbetreuung"? Der andere Elternteil muss Barunterhalt leisten

Wenn ein geschiedener Elternteil die gemeinsamen Kinder über das übliche Maß hinaus betreut, kann er den Unterhalt in der Regel trotzdem nicht kürzen. Derjenige, bei dem sich das Kind weniger oft aufhält (hier: der Vater) muss allein für den Barunterhalt aufkommen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und die Klage eines Vaters abgewiesen. Dieser wollte die Barunterhaltszahlungen an die Mutter einstellen, bei der die Kinder wohnten. Jedoch kümmerte er sich auch sehr viel (über das übliche Maß hinaus) um die Kinder. Sie wohnten alle zwei Wochen vier Tage beim Vater. Zudem verbrachten sie die Hälfte der Ferienzeit bei ihm.

Die 1991 geborenen Klägerinnen nehmen ihren Vater, den Beklagten, auf Zahlung von Kindesunterhalt in Anspruch. Sie leben überwiegend bei ihrer Mutter, während sich die weitere 1986 geborene Tochter überwiegend beim Vater aufhält. Beiden Elternteilen steht die elterliche Sorge für die Kinder gemeinsam zu. Sie betreuen die Kinder abwechselnd, und zwar bezüglich der Zwillinge in der... Lesen Sie mehr