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Samstag, 27. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ansparphase“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.10.2023
- 3 A 295/23 -

Beamten im Sabbat-Modell steht volle Corona-Sonderzahlung zu

Teilzeit im Blockmodell ist keine „Teilzeit“ im Sinne des Corona-Sonder­zahlungs­gesetzes

Beamten in Teilzeit im Blockmodell ("Sabbat-Modell"), die am Stichtag 29.11.2021 während der sogenannten Ansparphase ihren Dienst mit regelmäßiger Arbeitszeit erbracht haben, steht die Corona-Sonderzahlung in ungeminderter Höhe zu. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.

Die Klägerin aus Herne ist beamtete Grundschullehrerin. Ihr wurde ab August 2021 über einen Zeitraum von sieben Jahren Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell bewilligt. Danach arbeitet sie während der fünfjährigen Ansparphase im Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit (28 Stunden pro Woche), erhält aber nur die Besoldung eines Beamten in Teilzeit mit 20 Stunden pro Woche und wird anschließend für zwei Jahre bei unveränderter Teilzeitbesoldung vom Dienst befreit. Auf der Grundlage des Corona-Sonderzahlungsgesetzes erhielt die Klägerin im März 2022 einmalig 928,59 Euro ausgezahlt. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) lehnte ihren Antrag ab, ihr... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.11.2022
- XI ZR 551/21 -

Jahresentgelt während der Ansparphase eines Bausparvertrages unwirksam

Jahresentgelt stellt weder Gegenleistung für eine vertragliche Hauptleistung noch Entgelt für eine Sonderleistung dar

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel, mit der die Bausparkasse von den Bausparern in der Ansparphase der Bausparverträge ein sogenanntes Jahresentgelt erhebt, unwirksam ist.

Der Kläger, ein eingetragener Verein, nimmt satzungsmäßig Verbraucherinteressen wahr und ist als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen. Die beklagte Bausparkasse verwendet in ihren Allgemeinen Bedingungen für u.a. die folgende Bestimmung: "Die Bausparkasse berechnet während der Sparphase jeweils bei Jahresbeginn - bei nicht vollständigen Kalenderjahren anteilig - für... Lesen Sie mehr



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