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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anschaffungsnebenkosten“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.05.2022
- IX R 22/19 -

AfA-Berechtigung nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer vermögens­verwaltenden Personen­gesellschaft

Revision der klagenden GbR erfolgreich

Hat der Gesellschafter einer vermögens­verwaltenden Personen­gesellschaft seinen Anteil entgeltlich erworben, kann er AfA auf die anteilig miterworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamt­hands­vermögens nur nach Maßgabe seiner Anschaffungskosten und der Restnutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Anteilserwerbs beanspruchen. Verbindlichkeiten der Gesellschaft erhöhen anteilig die Anschaffungskosten des Erwerbers, soweit sie den mittelbar erworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Gesamt­hands­vermögens einzeln zuzuordnen sind. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Im Streitfall waren ursprünglich zwei Brüder zu je 50 % an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt. Die GbR erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Ein Gesellschafter schied aus der Gesellschaft aus, indem er seinen Anteil teilweise an seinen Bruder und teilweise an seine Schwägerin veräußerte. Streitig war vor allem, ob die von der GbR für den Erwerb von Grundstücken aufgenommenen und noch nicht getilgten Darlehen (Verbindlichkeiten der GbR) die Anschaffungskosten der Erwerber und dementsprechend die AfA auf die anteilig miterworbenen Gebäude erhöhte. Das Finanzamt und das Finanzgericht (FG) hatten dies abgelehnt.... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.07.2013
- IX R 43/11 -

BFH zu den Anschaffungskosten bei unentgeltlichem Erwerb

Anschaffungs­nebenkosten erhöhen die Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzung

Kosten für die Auseinandersetzung eines Nachlasses können bei zum Nachlass gehörenden vermieteten Grundstücken zu Anschaffungs­nebenkosten führen, die im Rahmen von Absetzungen für Abnutzung (AfA) abziehbar sind. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin und ihr Bruder hatten von ihren Eltern mehrere Grundstücke geerbt. Den Nachlass teilten sie in der Weise auf, dass die Klägerin zwei mit Wohngebäuden bebaute, vermietete Grundstücke als Alleineigentümerin erhielt. Die Kosten hierfür (u.a. Notar- und Grundbuchkosten) machte sie bei den Einkünften aus Vermietung... Lesen Sie mehr